Immer mehr Heimgeräte sind über eigene
Netzwerkschnittstellen dauerhaft online und senden selbstständig
Daten / Eltern können durch Datenanalyse prüfen, welche Daten ihre
Kinder per WLAN ins Internet übertragen / Über die Namensauflösung
externer IP-Adressen lässt sich oft auch der Zielserver des
Datenverkehrs identifizieren / Auswertung fremder Daten aber
rechtlich unzulässig / Neue PC-WELT-Ausgabe (3/2013) ab 1. Februar am
Kiosk
WLAN-Router stellen mittlerweile in fast allen Haushalten den
zentralen Zugangspunkt zum Internet dar. Die wenigsten Nutzer sind
sich jedoch bewusst, welche Daten dabei eigentlich genau ausgetauscht
werden und mit wem. Wie die Zeitschrift PC-WELT in ihrer neuen
Ausgabe (3/2013, EVT 1. Februar) berichtet, sind zum Beispiel immer
mehr Haushaltsgeräte über eigene Netzwerkschnittstellen mit dem
WLAN-Router verbunden – und somit dauerhaft online. Manche Geräte
nutzen dies dazu, aktiv Statusinformationen oder Nutzungsstatistiken
zu verschicken. Auch wenn mehrere Personen einen WLAN-Zugang nutzen,
lässt sich etwa für Eltern kaum nachvollziehen, welche Daten ihre
Kinder beim Surfen im Internet bewusst oder unbewusst übertragen.
Einige WLAN-Router bieten jedoch eine versteckte Diagnose-Funktion,
mit deren Hilfe Datenströme aufgezeichnet werden können. Zu deren
Auswertung braucht es lediglich noch eine entsprechende Software, die
kostenfrei erhältlich ist.
Ob der eigene WLAN-Router in der Lage ist, den ein- und
ausgehenden Datenverkehr aus dem heimischen Netzwerk mitzuschneiden,
klärt bei den meisten Modellen ein Blick in die Geräte-Konfiguration.
Ist die Funktion aktiviert, können Nutzer über die Zuordnung der vom
Router innerhalb des Heim-Netzwerks verteilten IP-Adressen genau
herausfinden, welches Gerät welchen Datenverkehr verursacht. Bei
externen Adressen lässt sich dies zwar nicht so einfach
nachvollziehen. Allerdings können auch hier IP-Adressen von einzelnen
Web-Servern häufig mit konkreten Domains verknüpft werden, sodass
erkennbar wird, welche Daten wohin gelangt sind. Neben HTML-Seiten
können so selbst Binärdaten wie Bilder und Videos im Nachhinein
entziffert werden. Nicht möglich ist das allerdings bei der Nutzung
einer verschlüsselten Datenübertragung, etwa per Https oder VPN.
Anwender sollten jedoch unbedingt beachten, dass ausschließlich die
Auswertung des eigenen Datenverkehrs oder jenes der eigenen,
minderjährigen Kinder rechtlich zulässig ist.
Pressekontakt:
Daniel Behrens,
Redaktion PC-WELT,
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