
Die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung in Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen hat sich in den vergangenen Jahren bis einschließlich 2024 – den aktuellsten verfügbaren Daten – insgesamt positiv entwickelt. Mit Ausnahme eines pandemiebedingten Rückgangs ist die Zahl der Beschäftigten kontinuierlich gestiegen und erreichte 2024 rund 1,14 Millionen. Das entspricht einem Zuwachs von 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr und liegt über dem allgemeinen Beschäftigungswachstum von 0,4 Prozent.
Menschen mit Schwerbehinderung sind insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe, in der Öffentlichen Verwaltung, im Handel und im Gesundheitswesen sowie Pflege- und Sozialbereich tätig. Trotz des Anstiegs der Beschäftigung liegt die Erwerbstätigenquote von Menschen mit Schwerbehinderung mit 50,9 Prozent dennoch deutlich unter der Bevölkerung insgesamt (77,2 Prozent).
Mehr Betriebe erfüllen ihre Beschäftigungspflicht
39 Prozent der rund 181.000 im Jahr 2024 anzeigepflichtigen[1] Arbeitgebenden erfüllten ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht vollständig – mehr als die Hälfte von ihnen über das vorgeschriebene Soll hinaus. Weitere 36 Prozent (rund 65.000 Betriebe) erfüllten ihre Vorgaben teilweise, während etwa ein Viertel (ca. 45.000) keine Pflichtarbeitsplätze besetzte. Die Zahl der Betriebe, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, ist zuletzt gesunken.
Die Öffentliche Verwaltung weist dabei die höchste Erfüllungsquote auf. Auch das Verarbeitende Gewerbe kam seiner Beschäftigungspflicht überwiegend nach; rund 82 Prozent erfüllten diese ganz oder teilweise. Auch im Gesundheits- und Pflegesektor ist die Quote überdurchschnittlich.
Arbeitslosigkeit weiterhin deutlich über dem Durchschnitt
Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen lag im vergangenen Jahr bei 12,0 Prozent und damit deutlich über dem Durchschnitt aller Arbeitslosen. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist – wie die Arbeitslosigkeit insgesamt – das dritte Jahr in Folge gestiegen. 2025 waren 185.000 schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen arbeitslos, 5,4 Prozent beziehungsweise 9.000 mehr als im Vorjahr. 52 Prozent der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss – im Vergleich zu 45 Prozent unter allen Arbeitslosen.
„Die aktuellen Zahlen zeigen, dass es trotz spürbarer Fortschritte weiterhin Nachholbedarf bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt gibt. Ihre Beschäftigungschancen liegen nach wie vor unter dem Durchschnitt“, konstatierte Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit. „Gleichzeitig ist hier ein erhebliches und bislang nicht vollständig ausgeschöpftes Fachkräftepotenzial vorhanden. Obwohl schwerbehinderte Arbeitslose im Schnitt besser qualifiziert sind, haben sie geringere Chancen auf eine neue Beschäftigung. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt schwerbehinderte Menschen und Unternehmen mit konkreten Angeboten, um die Teilhabe am Arbeitsleben weiter zu verbessern und Beschäftigungschancen nachhaltig zu stärken.“
Unterstützungsangebote für inklusive Beschäftigung
In jeder Arbeitsagentur arbeiten geschulte Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler, die auf Menschen mit Schwerbehinderung spezialisiert sind. Unsere Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) bietet darüber hinaus einen Service für schwerbehinderte Akademikerinnen und Akademikern an. Die Bundesagentur für Arbeit kann zudem mit Förderangeboten unterstützen, um Menschen mit Schwerbehinderung in Ausbildung oder Beschäftigung zu integrieren.
Es gibt des Weiteren auch eine Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen ausbilden, einstellen oder weiterbilden möchten. Das umfasst zum Beispiel die individuelle Arbeitsplatzausstattung wie etwa technische Arbeitshilfen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder auch Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse für Unternehmen. Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit unterstützt und berät Unternehmen bei der Beantragung von finanziellen Unterstützungsleistungen.
Weitere Informationen finden sich im Bericht „Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen 2025“ (https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Menschen-mit-Behinderungen/generische-Publikation/Arbeitsmarktsituation-schwerbehinderter-Menschen.pdf?__blob=publicationFile&v=22) der Bundesagentur für Arbeit.
[1] Arbeitgeber mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen müssen nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) schwerbehinderte Menschen beschäftigen und dies bei der Agentur für Arbeit melden.
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