Zahl des Monats Februar 2018: 365 Tage

Der Countdown läuft: noch 365 Tage bis die Vorgaben
der Fälschungsrichtlinie greifen. Derzeit arbeiten die
pharmazeutischen Unternehmen mit Hochdruck an der Umsetzung der
komplexen Voraussetzungen, mit denen der Kampf gegen
Arzneimittelfälschungen verstärkt wird, damit ab dem Stichtag alle
rezeptpflichtigen Arzneimittel die neuen Sicherheitsmerkmale tragen.

– Stichtag zur Umsetzung der EU-Fälschungsrichtlinie ist genau in
einem Jahr am 9.2.2019.

– Von diesem Tag an müssen alle Packungen von rezeptpflichtigen
Arzneimitteln mit Sicherheitsmerkmalen ausgestattet werden:
einer eineindeutigen Nummer und einer Vorrichtung, an der man
ein vorher unerlaubtes Öffnen erkennt.

– Für die Umsetzung der Fälschungsrichtlinie muss die Industrie
tief in die Tasche greifen: Technische und organisatorische
Voraussetzungen zur Umsetzung des Systems sind kostspielig und
komplex.

Ab dem Stichtag im Februar 2019 soll das neue System in allen
Unternehmen implementiert sein. Nach der Herstellung von
Arzneimitteln werden die Packungen offiziell vom pharmazeutischen
Hersteller freigegeben und stehen damit für die Patientenversorgung
bereit. Nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie in 2019 trägt jedes
danach freigegebene verschreibungspflichtige Arzneimittel eine
zusätzliche Nummer auf der Packung, welche in einer Datenbank
gespeichert wird.

Bei der späteren Abgabe der Arzneimittelpackung in der Apotheke
oder im Krankenhaus wird die Nummer in der Datenbank abgefragt. Wenn
die Packung mit der entsprechenden Nummer gelistet ist, gibt es
grünes Licht für die Abgabe. Ist die Nummer der entsprechenden
Packung nicht im Datenbanksystem enthalten, besteht der Verdacht auf
Fälschung und weitere Schritte zur Überprüfung werden eingeleitet.
Mit der Umsetzung dieses Systems wird der Vertriebsweg von
Arzneimitteln über die legale Vertriebskette zukünftig also noch
etwas sicherer.

Gerade für die Generikaindustrie, die jedes Jahr über 500 Mio.
Arzneimittelpackungen für die Versorgung bereitstellt, bedeutet die
Umsetzung der Fälschungsrichtline einen großen Kraftakt: Sämtliche
Verpackungslinien sind mit neuen Vorrichtungen wie Druckern und
Kameras aufzurüsten und die IT-Systeme müssen die Generierung und
Verwaltung der eineindeutigen Nummern zulassen – und das für 6 Cent,
die die Krankenkassen den Herstellern pro Tagestherapiedosis
erstatten.

Pressekontakt:
Pro Generika e.V.
Bork Bretthauer
Geschäftsführer
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