Zahl des Monats Juni 2014: 25 /Ärzte und Krankenkassen in Westfalen-Lippe wollen gemeinsam einen Versorgungsanteil von mehr als 25 % für Somatropin-Biosimilars erreichen

Die Krankenkassen und die Kassenärztliche
Vereinigung in Westfalen-Lippe haben eine gemeinsame Zielvereinbarung
für Biosimilars geschlossen, wonach 25 % der Verordnungen auf das
Somatropin-Biosimilar entfallen sollen.

– Durch die Biosimilar-Zielvereinbarung soll der Versorgungsanteil
mit preiswerten Somatropin-Biosimilars vergrößert werden.

– Würden analog dazu auch bundesweit Zielvereinbarungen für
Biosimilars getroffen, könnte die Patientenversorgung mit
biopharmazeutischen Arzneimitteln bei gleicher Qualität und
Wirksamkeit auch insgesamt kostengünstiger werden.

In einigen regionalen Arzneimittelvereinbarungen der
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den jeweiligen Verbänden
der Krankenkassen gibt es unterschiedliche Maßnahmen, um die
Versorgung der Patienten mit den hochwirksamen und wirtschaftlichen
Biosimilars zu stärken. Ein Blick in einzelne KV-Regionen zeigt eine
Reihe von Best-Practice Ansätzen: In Westfalen-Lippe ist es eine
Zielvereinbarung für die Erhöhung des Verordnungsanteils von
Somatropin-Biosimilars, in der KV Bremen sind es Verordnungsquoten
für Epoetin-Biosimilars, in der KV Bayern die vorrangige Verordnung
von Biosimilars und in der KV Sachsen Informationen der Ärzte zu
Biosimilars – teilweise finden sich in diesen KVen auch Kombinationen
dieser Maßnahmen. Die Therapiefreiheit des Arztes wird dabei stets
gewahrt.

Kombiniert man die Best-Practice Ansätze, haben Krankenkassen und
KVen Instrumente an der Hand, die den Stellenwert der Biosimilars in
der Versorgung erhöhen können. Gerade bei den zukünftigen Biosimilars
sind Krankenkassen und Biosimilarunternehmen gemeinsam auf einen
schnellen Anstieg des Versorgungsanteils von Biosimilars angewiesen:
Die Krankenkassen, um die im Bereich der Biopharmazeutika dringend
benötigten Einsparungen zu ermöglichen – die Hersteller, um auch
zukünftig neue Biosimilars in die Versorgung zu bringen.

Aus diesen Gründen sollte das, was Krankenkassen und die
Kassenärztlichen Vereinigungen regional bereits mit Erfolg
praktizieren, auch in allen Bundesländern/Regionen Eingang in den
Versorgungsalltag der Ärzte finden.

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