Zinsbindung endet: Was Eigentümer in Neuwied, Koblenz und Andernach vor dem Anschluss klären

Zinsbindung endet: Was Eigentümer in Neuwied, Koblenz und Andernach vor dem Anschluss klären
Symbolbild: Eigentümer auf dem Balkon mit Blick auf den Rhein (© FinanzPlusImmo)
 

Neuwied, 28.09.2026. Eigentümer in Neuwied, Koblenz und Andernach, deren Zinsbindung in den nächsten Jahren endet, sollten den heutigen Wert des Objekts kennen, bevor die bisherige Bank ihr Angebot schickt. Wechselt der Eigentümer die Bank, bewertet die neue Bank die Immobilie in der Regel neu: nach dem Markt von heute, nicht nach dem Kaufpreis von damals. FinanzPlusImmo, Finanzierungsvermittler aus Neuwied, weist darauf hin, dass sich die drei Märkte seit den Kaufjahren unterschiedlich entwickelt haben.

Warum zählt beim Anschluss der heutige Wert der Immobilie?

Für die Folgefinanzierung entscheidet der Beleihungsauslauf, also das Verhältnis der Restschuld zum Beleihungswert. Er legt fest, welche Banken in Frage kommen. Ist der Marktwert seit dem Kauf gestiegen, verbessern Wertzuwachs und Tilgung den Beleihungsauslauf gemeinsam. Ist er gefallen, gleicht die Tilgung einen Teil des Rückgangs aus, bei niedriger Anfangstilgung aber nicht immer den ganzen.

Wie unterschiedlich haben sich Neuwied, Koblenz und Andernach entwickelt?

Nach den Marktberichten der örtlichen Sparkassen hängt die Antwort vor allem am Kaufjahr:

– Koblenz: Wer 2021 gekauft hat, liegt heute bei Wohnungen rund 8 Prozent und bei Häusern rund 11 Prozent unter dem damaligen Preisniveau (Sparkasse Koblenz, Immobilienmarkt 2026, Datenstand 2025). Eine Zinsbindung von fünf Jahren aus 2021 endet 2026.
– Andernach: Käufe aus 2021 liegen in der Kernstadt bei Wohnungen und Häusern jeweils rund 7 Prozent über dem Kaufniveau (Kreissparkasse Mayen, Immobilienmarkt 2025, Datenstand 01.11.2025).
– Neuwied: Eine Wohnung aus 2018 liegt im Teilmarkt Heddesdorf und Innenstadt rund 57 Prozent über dem damaligen Preisniveau, eine Wohnung aus 2022 dagegen rund 5 Prozent darunter (Sparkasse Neuwied, Immobilienmarkt 2026).

Die Werte sind Durchschnitte eines Teilmarkts. Danach prüft die Bank das konkrete Objekt: Baujahr, Zustand, Wohnlage und Energiestandard.

Wann sollten Eigentümer mit der Vorbereitung beginnen?

Die bisherige Bank muss sich nach § 493 Absatz 1 BGB spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung melden. Für einen Bankwechsel reicht diese Frist selten, weil die neue Bank die Immobilie bewertet, die Unterlagen prüft und die Abtretung der Grundschuld mit der alten Bank abstimmt. Ein Forward-Darlehen sichert die Finanzierung je nach Bank bis zu 60 Monate im Voraus, mit einem Aufschlag für die Vorlaufzeit. Ein bis zwei Jahre vor Ablauf ist Zeit, den heutigen Wert einzuschätzen, die Restschuld zum Stichtag zu ermitteln und Angebote zu vergleichen.

Enis Recica, Inhaber von FinanzPlusImmo, ist seit 2016 in der Finanzbranche und als Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Registernummer D-IR9N-6D2DR-51, IHK Koblenz, eingetragen. FinanzPlusImmo hat seinen Schwerpunkt in der Region um Neuwied und ist deutschlandweit tätig. Das Unternehmen stellt die Angebote mehrerer Banken dem Schreiben der bisherigen Bank gegenüber und wird von der finanzierenden Bank vergütet.

Kaufjahrvergleiche, Stadtteilwerte und Hochwasserlage stehen auf den Seiten Anschlussfinanzierung in Neuwied, Anschlussfinanzierung in Koblenz und Anschlussfinanzierung in Andernach.