15. Dez.: Will die Heidelberger Leben es wirklich wissen?

Millionen deutsche Verbraucher
betroffen: Vor dem Bundesgerichtshof soll am 15. Dezember die Frage
der Europarechtswidrigkeit deutscher Lebensversicherungsverträge
verhandelt werden. Nun stellt sich die Heidelberger Leben offenbar
endlich einer Entscheidung – die proConcept AG ( www.proconcept.ag )
begrüßt das sehr.

Die proConcept AG ist aktuell mit vier Verfahren beim
Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. Die Heidelberger Leben, von der
gleich zwei Verfahren am kommenden Mittwoch verhandelt werden sollen,
will sich offenbar stellvertretend für die gesamte Branche endlich
einer Entscheidung stellen. Die Versicherung hat den BGH-Richtern
außerdem die Newsletter der proConcept AG weitergereicht und den BGH
darauf hingewiesen, dass die proConcept AG noch hunderte weitere
Verfahren anhängig habe.

Dürfen BGH-Richter Recht sprechen?

Bisher war es laut Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG,
gängige Praxis, dass die Versicherer kurz vor Verhandlungsbeginn die
Forderungssumme bezahlt haben. Die Richter dürfen dann nicht mehr
entscheiden. Nun wollen die Versicherer sich offenbar ihrer
Verantwortung stellen, dafür ist die proConcept AG dankbar.

Verbraucherfreundliche Entscheidung

Heidenreich will endlich ein richtungsweisendes Urteil: „Lieber
Herr Bahr, auch wenn es für Sie als Vorstandvorsitzender eines
Versicherungsunternehmens schwer vorstellbar ist – auch die
Verbraucher haben Rechte. Und wenn Sie und Ihre im GDV organisierten
Verbandsmitglieder der Auffassung sind, Rechtsprechung dadurch zu
verhindern, dass Sie Einzelfälle klaglos stellen, dann ist es kein
Wunder, dass die Verbraucher sich organisieren und Unternehmen wie
unseres damit beauftragen, für Recht zu sorgen. Sicher sind auch die
BGH-Richter dafür dankbar, entscheiden zu dürfen, wenn nicht am
15.12., weil wir wieder klaglos gestellt werden, dann in einem der
vielen hundert Folgeverfahren – die Vorarbeit ist bereits gemacht.“

Die proConcept AG kämpft für die Verbraucher

Die proConcept AG will endlich die Rechtsfrage klären, ob alle
seit 1994 abgeschlossenen deutschen Lebensversicherungsverträge
europarechtswidrig sind. In einem internen Beratungsgespräch haben
die BGH-Richter bereits erwogen, die Frage zur endgültigen Klärung an
den Europäischen Gerichtshof weiterzureichen.

Soll der Staat haften?

Die BGH-Richter messen der Klärung der Rechtsfrage anscheinend
eben soviel Gewicht bei, wie die proConcept AG. Doch so mutig wie die
Heidelberger Leben auf die Auseinandersetzung zugeht, so möchte sie
die Verantwortung dann doch nicht übernehmen, vielmehr schließt sie
sich jetzt der Auffassung der Nürnberger Versicherung an, die die
volle Verantwortung der Bundesregierung zuweisen will.

Nachzahllawine für die Versicherer

Sollten die Versicherer auch am 15. Dezember noch die Courage
haben, sich einer Entscheidung stellen zu wollen, könnte auf die
Versicherer eine Nachzahllawine in Milliardenhöhe zukommen.

Pressekontakt:
Jens Heidenreich
Tel. 0345 472242030
medien@proconcept.ag