24-Stunden-Gründung ist überfällig – BVIZ fordert konsequente Umsetzung der Länder-Initiative

Der Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie- und Gründerzentren (BVIZ) begrüßt das von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Berlin vorgestellte Konzept für ein „Gründungsbeschleunigungsgesetz“ als historischen Schritt. Der Verband mahnt jedoch an, dass die von der EU-Kommission genehmigten 24,4 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds nun gezielt genutzt werden müssen, um diesen digitalen Umbruch zu finanzieren.

Erfolgsprojekt Schleswig-Holstein als bundesweites Vorbild
Der BVIZ unterstreicht, dass die nun diskutierte 24-Stunden-Gründung keine reine Theorie ist. „Schleswig-Holstein hat mit dem ‚Start-up-Hafen bereits eindrucksvoll bewiesen, dass eine digitale One-Stop-Gründung in wenigen Minuten technisch machbar ist, wenn der politische Wille vorhanden ist“, erklärt Dr. Christina Quensel, Präsidentin des BVIZ. Dieser erfolgreiche Praxistest dient als Vorbild für die nun geplante bundesweite Ausrollung und zeigt, dass die technologische Basis bereits existiert.

Überwindung des Behördenmarathons durch die „Wirtschaftsmeldung“
Die bisherige Praxis ist von über 6.000 unterschiedlichen kommunalen Abläufen geprägt, die Gründer oft monatelang ausbremsen. Das neue Konzept setzt hier mit einer zentralen digitalen „Wirtschaftsmeldung“ an, die alle relevanten Verfahren – von der Gewerbeanmeldung bis zum Finanzamt – in einem „Dachantrag“ bündelt. „Wenn wir im internationalen Wettbewerb bestehen wollen, müssen Standardgründungen innerhalb weniger Stunden abgeschlossen sein – nicht nach Wochen“, so Quensel weiter.

Automatisierung und Genehmigungsfiktion als Schutzschilde
Ein Kernpunkt des Vorhabens ist die Abkehr von der bloßen Digitalisierung analoger Formulare hin zu einer automatisierten staatlichen Entscheidung in Echtzeit. Besonders wichtig ist aus Sicht des BVIZ die geplante Genehmigungsfiktion: Bleibt ein Antrag drei Monate unbeantwortet, gilt er automatisch als genehmigt. „Dieses Prinzip der Lastenumkehr ist ein essenzieller Schutz für Gründerinnen und Gründer vor behördlicher Untätigkeit“, so Quensel.

Notwendigkeit einer bundesrechtlichen Modernisierung
Nachdem die Länder Vorarbeit geleistet haben, ist nun der Bund gefordert, bis Ende 2026 die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Der BVIZ sieht hierbei klare Erfolgsfaktoren:
1. Modernisierung des Wirtschaftsverwaltungsrechts: Bestehende Vorschriften müssen auf automatisierte Verfahren ausgelegt werden.
2. Parallele Bearbeitung: Finanzbehörden, Gewerbeämter und Kammern müssen zeitgleich statt nacheinander agieren können.
3. Schnelle Ausweitung: Das Verfahren darf nicht bei den zunächst geplanten 124 Standard-Tätigkeiten stehen bleiben.

Ausblick: Die „Einheitliche Europäische Gesellschaft“
Der BVIZ weist darauf hin, dass Deutschland hierbei nicht isoliert agieren darf. Das Europäische Parlament hat bereits den Weg für eine Einheitliche Europäische Gesellschaft (S.EU) geebnet, die eine vollständig digitale Gründung innerhalb von 48 Stunden mit nur einem Euro Stammkapital ermöglichen soll. „Die deutsche 24-Stunden-Gründung ist der notwendige Anschluss an dieses kommende einheitliche EU-Regelwerk“, betont Quensel. Ziel muss ein harmonisierter Binnenmarkt sein, in dem Start-ups ohne bürokratische Hürden grenzüberschreitend wachsen können.

Innovationszentren als Partner der Transformation
Der BVIZ fordert, die Innovations- und Gründerzentren systematisch in die Umsetzung einzubinden. „Wir sehen täglich in der Praxis, wo digitale Prozesse funktionieren und wo sie an der Realität scheitern“, betont Quensel. „Die Zentren fungieren dabei als wichtige Schnittstelle zur Gründerszene, als Testumgebung für die neuen Verfahren und als Multiplikatoren für die flächendeckende Einführung der Wirtschaftsmeldung. Ohne diese Praxisperspektive droht die Reform an der Lebensrealität der Start-ups vorbeizugehen.“

Fazit
Mit der finanziellen Rückendeckung aus Brüssel und dem Vorbild aus dem Norden gibt es keine Ausreden mehr für Verzögerungen. Der BVIZ wird den Prozess kritisch begleiten, damit die 24-Stunden-Gründung bis spätestens 2028 zum verbindlichen Standard für den Wirtschaftsstandort Deutschland wird.