Auch 5er & 7er BMW drohen nach Bekanntwerden von
Manipulationsvorwürfen massive Wertverluste im Abgasskandal. In einer
Anhörung vor dem Kraftfahrtbundesamt hat BMW eingeräumt, in
Euro6-Modellen der 5er und 7er Baureihe eine Software verwendet zu
haben, die das Abgassystem manipuliert, berichtet der SPIEGEL.
Besonders brisant: Mit dem Aufspielen der Software soll BMW gewartet
haben, bis die Typengenehmigung für die Fahrzeuge vorlag. Als die
Behörde ein betroffenes Fahrzeug testen wollte, hat BMW anscheinend
versucht, die Aufdeckung der Abgasmanipulation zu verhindern, indem
man der Behörde mitteilte, vor dem Test noch einen Service am
Fahrzeug durchführen zu müssen. BMW lässt jetzt verlautbaren, die
Software sei irrtümlich aufgespielt worden.
„Aus unserer Sicht ist dies ein ebenso dreister wie durchsichtiger
Versuch, die Aufsichtsbehörde für dumm zu verkaufen. Hier spricht
vieles für den nachträglichen, vorsätzlichen Einbau einer illegalen
Abschaltvorrichtung durch den angeblichen Saubermann BMW.“ sagt
Fachanwalt Lars Murken-Flato. Noch vor kurzem hatte das
Kraftfahrtbundesamt BMW öffentlich die Sauberkeit eines seiner
Diesel-Modelle bescheinigt. „Eine Regierung die auf Kuschelkurs mit
den Herstellern ist, muss sich nicht wundern, wenn sie vorgeführt
wird. Während in den USA die Hersteller konsequent zur finanziellen
Verantwortung gezogen werden, zahlen in Deutschland die Kunden die
Zeche des Abgasskandals. Mangelndes behördliches Durchgreifen führt
dazu, dass immer weiter manipuliert wird. Der Diesel gerät mehr und
mehr in Verruf und infolgedessen sinken Nachfrage und Preise.“
äußerst Rechtsanwalt Murken-Flato, der zahlreiche Geschädigte
vertritt.
Auch in Deutschland können sich die Kunden aber wehren, indem sie
die Hersteller eines manipulierten Fahrzeugs nach §826 BGB wegen
vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Schadenersatz in Anspruch
nehmen. Der Clou dabei: Der Schadenersatzanspruch ist regelmäßig viel
höher als der Wert des gebrauchten Fahrzeugs, so dass sich im
Vergleich zum Verkauf mehrere tausend Euro Mehrwert ergeben. Auch die
Sachmängelgewährleistung oder der Widerruf einer Fahrzeugfinanzierung
können zu diesem Erfolg verhelfen. Verfügen Betroffene über eine
eintrittspflichtige (Verkehrs-) Rechtschutzversicherung, können diese
Ansprüche zudem ohne Kostenrisiko verfolgt werden. HAHN Rechtsanwälte
rät deshalb allen betroffenen Dieselfahrern sich anwaltlich beraten
zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://wertverlust-diesel
.de/5er-7er-bmw-abgasskandal-manipulierte-abgassoftware-gefunden
Zum Kanzleiprofil:
Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der
bundesweit führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht,
Versicherungs- und Verbraucherrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt
Peter Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann und assoziierter Partner Rechtsanwalt Lars
Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig,
davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN
Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.
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