Allianz macht beim Degi International Vergleichsangebot / Anwalt Hahn empfiehlt: Erst fachanwaltlich prüfen lassen, dann handeln

Am 25. Oktober 2011 kam das Aus für den Degi
International: Der offene Immobilienfonds wird innerhalb von drei
Jahren abgewickelt. Jetzt erhalten die Kunden der Allianz Deutschland
ein Vergleichsangebot, dass die Fondsanteile für 42,78 Euro pro
Anteil angekauft werden. Von diesem Angebot können nur die Anleger
Gebrauch machen, die ihre Anteile vor der Schließung des Fonds am 17.
November 2009 auf Empfehlung der Allianz erworben haben und die
Anteile noch halten. Außerdem müssen die Anteile in einem Depot bei
der Allianz Bank beziehungsweise der Allianz Global Investors liegen.
Das Angebot ist bis zum 15. Februar 2012 befristet.

Nach Einschätzung des Hamburger Fachanwalts Peter Hahn müssen die
betroffenen Anleger des Degi International sehr genau prüfen, ob das
Angebot wirtschaftlich attraktiv ist. Am besten sei es, so Hahn, „das
Angebot der Allianz Deutschland fachanwaltlich prüfen zu lassen“.
Denn mit der Annahme müssten die Anleger auf alle Ansprüche gegenüber
der Allianz und deren Vertretern in Zusammenhang mit dem Degi
International verzichten. „Damit wird ein Verlust von etwa 23 Prozent
realisiert“, sagt Hahn. „Insbesondere Anleger mit höheren
Anlagesummen und einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung
sollten deshalb genau abwägen, wie sie sich entscheiden.“

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertritt bereits zahlreiche
Anleger des Degi International. Mögliche Schadensersatzansprüche
lassen sich mit Falschberatung und Verheimlichung von Rückvergütungen
begründen. Hahn: „Wir haben bei der Bearbeitung der Mandate
festgestellt, dass zahlreiche Erwerber von Anteilen an offenen
Immobilienfonds von verschiedenen Banken systematisch falsch beraten
worden sind. In zwei Fällen haben wir für Mandanten mit Anteilen am
Degi International bereits Klage bei Gericht eingereicht.“

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als „empfohlene Kanzlei“ bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig
empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.

Pressekontakt:
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Partnerschaft
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