Der AOK-Bundesverband zeigte sich enttäuscht
darüber, dass Apotheker von den Regelungen des geplanten
Antikorruptionsgesetzes an entscheidender Stelle ausgenommen sind.
Verbandschef Martin Litsch betonte: „Ursprünglich war ein Gesetz
geplant, dass alle Heilberufe gleichermaßen in den Blick nimmt und
nicht einzelne Gruppen außen vor lässt.“
Der Gesetzentwurf sei gerade deshalb auf breite Zustimmung
gestoßen, weil er eben kein reines Ärztestrafrecht schaffe, sondern
alle Heilberufe einbeziehe. Wieso jetzt plötzlich die Apotheker davon
teilweise ausgenommen werden und eine Sonderstellung bekommen, sei
nicht nachvollziehbar. „Warum sollen die Regelungen zur Bekämpfung
von Bestechlichkeit für Ärzte gelten, aber nicht für Apotheker?
Beides sind Heilberufe. So wird die vom Bundesgerichtshof aufgezeigte
Strafbarkeitslücke vom Gesetzgeber nicht geschlossen. Das sind keine
Schlupflöcher, sondern es steht quasi die gesamte Tür sperrangelweit
offen.“
Durch die Streichung der noch im Regierungsentwurf vorgesehenen
Tatbestandsalternative „Abgabe von Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel
oder von Medizinprodukten“ fällt die Beeinflussung von Apothekern
unter den Tisch. Der Apotheker entscheidet bei den meisten
Verordnungen darüber, welches Arzneimittel der Patient erhält und von
der Krankenkasse bezahlt wird, da er zwischen den drei
preisgünstigsten oder mehreren rabattierten Arzneimitteln auswählen
muss. Die GKV gibt jährlich mehr als 35 Milliarden Euro für
Arzneimittel aus, deshalb so Litsch „ist das ein hochgradig
korruptionsgefährderter Bereich, der nun im Dunkeln bleiben darf“.
Litschs Fazit: „Den Apothekern wird bei der Abgabe von
Arzneimitteln ein großer Entscheidungsspielraum eingeräumt, innerhalb
dessen es zu maßgeblichen Marktbeeinflussungen kommen kann, die
zunächst den Wettbewerb tangieren, aber möglicherweise auch
Patienteninteressen betreffen. Auch für diesen Bereich müssen wir
einen wirksamen Korruptionsschutz vorsehen und nicht einfach
weiterwurschteln.“
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