Die Entscheidung des Bundesinstituts für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), 80 Arzneimittel faktisch
vom Markt zu nehmen, könnte Folgen für Millionen Versicherte haben.
Nach einem Bericht des Branchendienstes APOTHEKE ADHOC sind auch
Rabattarzneimittel großer deutscher Krankenkassen betroffen.
So darf beispielsweise der Blutdrucksenker Irbesartan des
Herstellers Heumann in den Apotheken nicht mehr abgegeben werden –
damit können die Rabattverträge von AOK, Barmer GEK, DAK Gesundheit,
hkk, IKK Classic und Vereinigter IKK nicht mehr erfüllt werden.
Ebenfalls betroffen ist das Antidepressivum Venlafaxin – dafür haben
Barmer GEK, DAK und zahlreiche Betriebs- und Innungskrankenkassen
Rabattverträge mit Heumann abgeschlossen. Der Hersteller Hormosan ist
mit dem Antibiotikum Cefpodoxim Rabattpartner der AOK Bayern und mit
dem Antiepileptikum Levetiracetam bei der AOK Bayern und der KKH
Allianz vertreten.
In der Apotheke lässt sich nach der kurzfristigen Entscheidung des
BfArM laut Recherchen von APOTHEKE ADHOC bislang kaum nachvollziehen,
was an Patienten abgegeben werden kann und was nicht. Denn viele
Pharmaunternehmen haben für ihre Produkte in der Regel gleich mehrere
Zulassungen in der Tasche, und die wurden von unterschiedlichen
Dienstleistern gekauft. So sind von der BfArM-Entscheidung zwar
bestimmte Zulassungen betroffen, deren Dubletten aber weiterhin
verkehrsfähig.
Die Krankenkassen haben in den vergangenen Jahren zahlreiche
Rabattverträge für Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen mit Herstellern
abgeschlossen, um Arzneimittelkosten zu senken.
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