Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO: Vierteilige Praxis-Beitragsreihe jetzt vollständig verfügbar

Ein Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO löst einen Prozess aus, der innerhalb eines Monats abgeschlossen sein muss. Doch in der Praxis stellt genau das viele Unternehmen vor erhebliche Probleme: Auskunftsverlangen werden nicht als solche erkannt, personenbezogene Daten verteilen sich über zahlreiche Abteilungen und Systeme, und für die inhaltliche Aufbereitung – Sichtung, Schwärzung von Drittdaten, Erstellung des Antwortschreibens – fehlen oft klare Prozesse. Ohne definierte Abläufe drohen Fristversäumnisse und Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde.

Die vierteilige Beitragsreihe, die Wiemer Arndt jetzt vollständig veröffentlicht hat, möchte in diesem Kontext mehr Klarheit schaffen. Sie führt Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess: vom Erkennen eines Auskunftsverlangens über Fristen und Eingangsbestätigung, die strukturierte Zusammenstellung der Informationen aus den Fachbereichen mittels Checklisten bis hin zur Sichtung, Bewertung und datenschutzkonformen Übermittlung der Auskunft.

„Unternehmen werden oft nicht vom Recht selbst überrascht, sondern von der Komplexität des Prozesses dahinter. Unsere Beitragsreihe schließt genau diese Lücke“, sagt Frau Wiemer, Datenschutzberaterin bei Wiemer Arndt. Neben der frei zugänglichen Beitragsreihe unterstützt Wiemer Arndt Unternehmen auch direkt, mit Prozessberatung, Schulungen und als externer Datenschutzbeauftragter.

Zur Beitragsreihe: https://wiemer-arndt.de/auskunftsrecht-gemaess-art-15-dsgvo-auskunftsersuchen-beantworten-sichtung-schwaerzung-und-antwortschreiben/