BAFA-Förderrichtlinie endet am 31.12.2026: Wer noch als Berater gelistet werden will, muss jetzt rechnen

BAFA-Förderrichtlinie endet am 31.12.2026: Wer noch als Berater gelistet werden will, muss jetzt rechnen
Die BAFA-Förderrichtlinie für Unternehmensberatungen gilt bis zum 31.12.2026 (Grafik: bafa-registrierung.de) (© )
 

Stralsund, 25.08.2026. Die Förderrichtlinie „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gilt noch bis zum 31. Dezember 2026. Über das Programm erhalten kleine und mittlere Unternehmen Zuschüsse zu Beratungskosten: 50 Prozent in den alten Bundesländern (höchstens 1.750 Euro je Beratung), 80 Prozent in den neuen Bundesländern (höchstens 2.800 Euro), bei einer Bemessungsgrundlage von höchstens 3.500 Euro je Beratung. Anträge müssen innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinie gestellt und bewilligt sein.

Für Beraterinnen und Berater, die geförderte Beratungen anbieten wollen, ergibt sich daraus eine konkrete Rechnung. Die Registrierung beim BAFA setzt vollständige Nachweise voraus: Beratererklärung mit Umsatzverteilung, Nachweis der Selbstständigkeit, Qualitätssicherungssystem und Lebensläufe. Nach der Freischaltung braucht es Zeit für Kundenakquise, Antragstellung und die Durchführung der Beratung. Wer im Förderzeitraum noch Aufträge begleiten will, sollte die Registrierung deshalb im Herbst 2026 abschließen.

„Wie es nach 2026 weitergeht, ist nicht entschieden. Vieles spricht dafür, dass die Förderung fortgeführt wird, aber keine oder deutlich weniger neue Berater aufgenommen werden. Wer bereits gelistet ist, behält seine Listung“, sagt Stefan Nabel, Gründer von BAFA-Registrierung und selbst BAFA-gelisteter Berater (ID 220092). „Das ist eine Einschätzung, keine amtliche Aussage. Sicher ist nur die Frist: Die aktuelle Richtlinie endet am 31. Dezember 2026.“

Häufig unterschätzt werden die laufenden Pflichten nach der Listung: Die Nachweise sind alle zwei Jahre unaufgefordert zu aktualisieren, und wer innerhalb eines Jahres keine Förderanträge begleitet oder zu viele vom Berater verschuldete Ablehnungen sammelt, riskiert die Aufhebung der Freischaltung. Ein öffentliches Beraterverzeichnis führt das BAFA nicht; Unternehmen auf Beratersuche werden an die Leitstellen des Programms und deren Regionalpartner verwiesen.

Ausführliche, laufend aktualisierte Informationen zu Voraussetzungen, Registrierung und Fristen stehen im Ratgeber auf https://bafa-registrierung.de/ratgeber.