„Bei der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie in
nationales Recht sind uns vier Punkte wichtig, allen voran muss der
Vorrang der Fach- und Teillosvergabe im § 93 Abs. 3 (jetzt Abs. 4)
GWB erhalten bleiben. Daher begrüßen wir die unveränderte
Beibehaltung der Regelung zur Fach- und Teillosvergabe im
Gesetzentwurf ausdrücklich. Diese hat sich in der Praxis bewährt und
ermöglicht es der mittelständischen Bauwirtschaft, im Wettbewerb um
öffentliche Aufträge zu bestehen. Dieses ist im Interesse der
Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Auftragsvergabe unabdingbar.“
Diese Forderung erhob der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes
des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, im Vorfeld der heutigen
Beratung des Gesetzentwurfs im Bundesrat.
Pakleppas zweite Forderung an die Modernisierung des Vergaberechts
lautet: „Nebenangebote müssen zukünftig möglich sein und in die
Wertung einbezogen werden. Denn diese sind im Bereich der Bauvergaben
das entscheidende Mittel, um Innovationen in das Vergabeverfahren
einzubringen. Durch die aktuelle Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs und die fehlende Verankerung der Zulassung von
Nebenangeboten auch dann, wenn der Preis alleiniges
Zuschlagskriterium ist, sind Nebenangebote als Garant für innovative
Lösungen unmittelbar bedroht. „Wir beobachten einen deutlichen
Rückgang von Nebenangeboten bei der Ausschreibung von öffentlichen
Bauaufträgen.“
Als dritten Punkt fordert das deutsche Baugewerbe, dem offenen
Verfahren weiterhin den Vorzug vor dem nichtöffentlichen Verfahren
zu geben und dieses im Gesetz auch deutlich zu machen. „Derzeit
stehen beide Vergabeverfahren quasi gleichberechtigt nebeneinander.
Das lehnen wir ab. Denn es fördert Intransparenz im Vergabeverfahren
und schränkt den Wettbewerb ein.“ Erläuterte Pakleppa die Position
seines Verbandes.
Schlussendlich und als vierten Punkt sieht Pakleppa die
Präqualifizierung in der Bauwirtschaft aufgrund der Einführung einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gefährdet, die nach
Auffassung der EU-Kommission bei sämtlichen Vergaben verpflichtend
genutzt werden soll. „Statt Bürokratie abzubauen, bekommen wir einen
Formularwust ohnegleichen. Das ist komplett überflüssig.“ So
Pakleppa. „Mit dem seit Jahren etablierten Präqualifizierungssystem
(PQ VOB) gibt es im Baubereich ein wirksames Mittel zur
Entbürokratisierung, das durch die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung nicht gefährdet werden darf.“
Die Auffassung der EU-Kommission geht weit über den Wortlaut der
EU-Vergaberichtlinie hinaus. „Richtig ist nur, dass alle öffentlichen
Auftraggeber die Einheitliche Europäische Eigenerklärung als
vorläufigen Eignungsnachweis akzeptieren müssen, sofern der Bieter
dieses Formular nutzt. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass
die EEE verpflichtend genutzt werden muss. Diese Klarstellung muss
zum Erhalt des bewährten Präqualifizierungssystems Eingang in den
Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts finden.“ So
Pakleppa abschließend.
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