Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur
Modernisierung des Vergaberechts durch den Deutschen Bundestag hat
heute der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen
Baugewerbes, Rechtsanwalt Felix Pakleppa, in Berlin erklärt: „Auch
wenn nicht alle Erwartungen des Baugewerbes erfüllt worden sind,
begrüßen wir die Verabschiedung des Gesetzes ausdrücklich. Das Gesetz
steht für Kontinuität bei der Berücksichtigung der Interessen des
Mittelstands. Hierdurch werden Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit der
Auftragsvergabe gestärkt.“
„Besonders wichtig ist uns“, so Pakleppa, „die unveränderte
Beibehaltung der Regelung zur Fach- und Teillosvergabe. Die
Losvergabe ist weiterhin der Regelfall. Diese Grundregel hat sich in
der Praxis bewährt und ermöglicht es den Unternehmen der
mittelständisch geprägten Bauwirtschaft, am Wettbewerb um öffentliche
Aufträge teilzunehmen. Der Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe
sorgt damit dafür, dass staatliche Investitionen auch die heimischen
Unternehmen erreichen, die rund 75 % der Arbeitsplätze und 80 % der
Ausbildungsplätze vor Ort bereitstellen.“
„Bei einer Aufteilung in Lose können mehr Unternehmen ein Angebot
abgeben, so dass durch die erhöhte Teilnehmerzahl auch der Wettbewerb
gestärkt wird. Zugleich wird damit die Wirtschaftlichkeit der
Auftragsvergabe verbessert. Die Regelung zur Losvergabe in § 97 Abs.
4 GWB lässt dabei auch genügend Spielraum für Gesamtvergaben, nämlich
immer dann, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies
erfordern.“ so Pakleppa abschließend.
Das Baugewerbe kritisiert allerdings die durch das Gesetz
ausgeweiteten Spielräume für Inhouse-Vergaben und interkommunale
Kooperationen. Hierdurch werden Bauaufträge dem Markt entzogen, die
bislang von Unternehmen der Bauwirtschaft ausgeführt werden konnten.
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