bAV-Rechtsberatung: Wie sieht konforme Betriebsrentenberatung aus?

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) veranstaltet am
04.11.2011 in Köln und am 11.11.2011 in München jeweils die 2.
BRBZ-Makler-Konferenz. Der Deutsche bAV Service unterstützt den BRBZ
hierbei als Medienpartner.

In diesem Zusammenhang wird u. a. das jüngste Urteile des OLG
Karlsruhe vom 02.08.2011 (- 12 U 173/10 -, BeckRS 2011, 20171)
erörtert. Hiernach hat ein Versicherer für die fehlerhafte Beratung
durch einen Versicherungsmakler unter Umständen einzustehen.
Manifestiert wird diese Rechtsprechung durch ein Urteil des OLG
Saarbrücken vom 04.05.2011(- 5 U 502/10-76 -, BeckRS 2011, 18059.
Innerhalb dieses Verfahrens wurden Versicherungsmakler und
Versicherer gesamtschuldnerisch zur Verantwortung gezogen, da hier
bei Abschluss des Vertrages zur Altersversorgung unzureichend beraten
wurde. Nach Ansicht des Gerichts trifft den Versicherer zwar dann
keine Beratungspflicht, wenn ein Vertrag mit einem
Versicherungsnehmer von einem Versicherungsmakler vermittelt wurde.
Das gilt jedoch nicht, wenn der Versicherer hätte erkennen können und
müssen, dass sich der Versicherungsnehmer trotz der Beratung durch
den Makler im Irrtum über den Vertragsinhalt befand. Im abgeurteilten
Fall ist das OLG Saarbrücken der Überzeugung gewesen, dass der
Versicherer nach dem Gebot von Treu und Glauben gem. § 242 BGB sogar
zu einer Richtigstellung gegenüber dem Versicherungsnehmer
verpflichtet gewesen sei.

Im Rahmen der 2. BRBZ-Makler-Konferenz klärt Herr Prof. Dr. Martin
Henssler, geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und
Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln sowie Direktor des Instituts
für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln, Vorsitzender der
Ständigen Deputation und Präsident des Deutschen Juristentages, daher
auf, warum es ebenfalls keine abstrakten Rechtsberatungsmöglichkeiten
für Versicherungsmakler im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
geben kann.

Nachfolgende Fragestellungen werden innerhalb der Konferenz
abschließend diskutiert:

– Wo fängt Rechtsberatung im Rahmen der bAV an?
– Wie kann ich Rechts- von Finanz- und Unternehmensberatung
abgrenzen?
– Wie kann ich rechtssicher innerhalb der bAV beraten?
– Wie sieht ein rechtskonformer bAV-Beratungsprozess für
Finanzdienstleister und Versicherungsmakler aus?

Weitere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen zur
Veranstaltung sind erhältlich unter www.brbz-konferenz.de

Pressekontakt:
Deutscher bAV Service c/o Kenston Services GmbH
Telefon 0221 716 176 – 0 – Telefax 0221 716 176 – 50
www.deutscher-bav-service.de
Ansprechpartnerin: Ann Pöhler

Weitere Informationen unter:
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