BDI zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts: Gesetzgeber muss Grundsteuer zügig reformieren

Anlässlich der mündlichen Verhandlung des
Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer
äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang: „Gesetzgeber muss
Grundsteuer zügig reformieren“

„Die Wirtschaft fordert eine effiziente und verfassungsfeste
Grundsteuer. Der Gesetzgeber sollte die längst überfällige Reform nun
zügig und aufkommensneutral durchführen. Eine völlige Neubewertung
von rund 35 Millionen Grundstücken wäre mit einem enormen
zusätzlichen Aufwand verbunden und sehr langwierig. Ein solch hoher
Bewertungsaufwand muss vermieden werden.

Der BDI plädiert daher für das Modell der Südländer. Der Vorteil
dieses Modells ist, dass es auf eine Bewertung verzichtet und im
Wesentlichen die Grundstücks- und Gebäudegrößen als Berechnungsbasis
für die Grundsteuer heranzieht. Dadurch ist das Modell transparenter,
einfacher durchzuführen und deutlich schneller umsetzbar. Zudem wird
nur damit eine Kontinuität der Bemessungsgrundlage gewährleistet.
Anderenfalls wird auch ein neues Gesetz stets an
Praktikabilitätsgrenzen stoßen.“

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