Am 1. Juli tritt die neue Richtlinie des
Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung für die
vertragsärztliche Versorgung in Kraft. „Sie wird in vielen Regionen
Deutschlands zu zusätzlichen Zulassungen führen. Vor allem die
psychiatrische und neurologische sowie die haus- und kinderärztliche
Versorgung wird deutlich verbessert“, lobt der Vorstandsvorsitzende
des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Auch bei allen anderen
Arztgruppen werde es Neuerungen geben.
„Doch das Grundproblem, die mitunter fehlenden Ärzte und die
ungleiche Verteilung der vorhandenen Ärzte zwischen verschiedenen
Regionen Deutschlands, werden auch neue bundesweite Planungsvorgaben
nicht lösen können“, so Litsch. „Denn erstens entstehen viele
zusätzliche Kapazitäten in Regionen, in denen es schon heute offene
Vertragsarztsitze gibt. Und zweitens orientiert sich die
Bedarfsplanung weiterhin vorrangig am Modell des selbstständigen,
niedergelassenen Arztes.“
Stattdessen bräuchte es mehr innovative und sektorenübergreifende
Versorgungsformen, die auch alternative ärztliche Organisationsformen
und interprofessionelle Zusammenarbeit in den Blick nehmen. Litsch:
„Sie sind der Schlüssel dazu, wie wir auch in punkto Gesundheit
gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land schaffen
können.“
Um das zu schaffen und innovative regionale Versorgungsangebote zu
stärken, hat die AOK Ende Februar die Initiative „Stadt. Land.
Gesund.“ gestartet. Bei den dort vorgestellten Versorgungsformen geht
es u.a. um sektorenübergreifende Versorgung, Versorgungsassistenzen,
Digitalisierung oder Arztnetze. Bei allen Unterschieden der Projekte
steht eines bei allen im Vordergrund: Die Zusammenarbeit von vielen
verschiedenen Professionen aus dem Gesundheitswesen. „Denn gute
Versorgung geht nur gemeinsam. Und sie geht am besten mit den
Akteuren vor Ort“, sagt Martin Litsch.
Die neue Richtlinie zur Bedarfsplanung bietet aus Sicht der AOK
positive Anknüpfungspunkte. Dazu gehört, dass zukünftig die
Morbidität der Versicherten stärker berücksichtigt wird und alle zwei
Jahre eine Anpassung der Verhältniszahlen an die demografische
Entwicklung erfolgt. Die dadurch zusätzlich benötigten Ärzte werden
u. a. anhand der Krankheitslast auf die Planungsbereiche verteilt.
Begrüßt wird von der AOK auch, dass der G-BA seine mit dem
Terminservice- und Versorgungsgesetz hinzugekommene Kompetenz nutzt,
innerhalb von Arztgruppen Quoten festzulegen. So wird es
beispielsweise eine Mindestquote für Rheumatologen geben, die auch in
gesperrten Planungsbereichen zusätzliche Ärzte ermöglicht.
Maximalquoten für große internistische Arztgruppen sollen zu einer
gleichmäßigen Zusammensetzung der internistischen Versorgung führen.
Litsch: „Damit wird die Fehlverteilung dieser Arztgruppe endlich
aktiv angegangen.“
#besserregional
Mehr Informationen zu „Stadt. Land. Gesund.“:
https://www.aok-bv.de/engagement/stadt_land_gesund/.
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