Befristete Teilzeit: Groko will Rückkehr auf Vollzeit ermöglichen

Jeder Arbeitnehmer darf grundsätzlich in Teilzeit
gehen. Das Problem: Es gibt bislang kein Rückkehrrecht auf Vollzeit –
die berühmte Teilzeit-Falle. Die Groko will dieses Manko beheben mit
einem Recht auf befristete Teilzeit für Unternehmen mit mehr als 45
Mitarbeitern. Auch will sie Teilzeittätigkeit in Führungspositionen
stärker als bisher ermöglichen. Der gemeinnützige
Verbraucher-Ratgeber Finanztip erklärt, welche Rechte Arbeitnehmer
schon bisher haben, die gerne in Teilzeit arbeiten wollen.

Mehr als 8 Millionen Menschen haben nach jüngsten Zahlen des
Statistischen Bundesamts 2016 in Deutschland in Teilzeit gearbeitet.
Ein Rechtsanspruch auf Teilzeit besteht, wenn zwei Bedingungen
erfüllt sind. Erstens: Der Mitarbeiter hat mindestens sechs Monate
für das Unternehmen gearbeitet. Und zweitens müssen im Unternehmen
mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt sein. Das können Arbeitnehmer,
die weniger arbeiten wollen, für sich nutzen: „Wer zum Beispiel keine
Teilzeitstelle findet, kann zunächst eine Vollzeitstelle annehmen und
später bei seinem Arbeitgeber beantragen, die Arbeitszeit zu
verkürzen“, sagt Dr. Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei
Finanztip. „Arbeitnehmer haben das Gesetz auf ihrer Seite – und das
ist moderner und flexibler, als viele glauben.“

Den Chef schriftlich über gewünschte Arbeitszeit informieren

Wer in Teilzeit gehen möchte, sollte das dem Chef schriftlich
mitteilen. „Machen Sie das am besten mit mindestens drei Monaten
Vorlauf“, sagt Schön. „Geben Sie an, wie viele Stunden Sie zukünftig
arbeiten möchten und wie diese verteilt sein sollen.“ Ein
Musterschreiben für den Antrag finden Arbeitnehmer auf der Seite von
finanztip.de. Einen Grund muss der Mitarbeiter nicht angeben. „Es
schadet aber nichts, den Wunsch mit zwei, drei kurzen Sätzen zu
begründen.“ Reagiert der Arbeitgeber bis einen Monat vor dem
gewünschten Beginn der Teilzeit nicht mit einer schriftlichen
Ablehnung, verringert sich die Arbeitszeit zum gewünschten Zeitpunkt.

Den Teilzeitwunsch kann der Chef kaum ablehnen

Betriebliche Gründe sind das einzige, was der Chef für eine
Ablehnung heranziehen kann. Dazu zählen beispielsweise
Beeinträchtigungen des Arbeitsablaufs, der Sicherheit im Betrieb oder
das Entstehen unverhältnismäßig hoher Kosten. „Häufig wird Teilzeit
abgelehnt, weil Firmenkunden erwarten, dass sie einen festen
Ansprechpartner haben, weil sich keine Ersatzkraft finden lässt oder
der Arbeitsaufwand zu hoch sei“, erklärt Schön. „Doch dafür muss der
Arbeitgeber mit einem Organisationskonzept belegen, dass er seinen
Mitarbeiter unbedingt in Vollzeit benötigt. An diesem Konzept
scheitern Chefs meist vor Gericht.“

Etwas weniger netto für deutlich mehr Freizeit

Wichtig zu wissen: Wer Teilzeit arbeitet, verdient weniger und
zahlt auch weniger in die Rentenversicherung ein. Wegen der
steuerlichen Progression können einige Arbeitnehmer aber mehr
Freizeit gewinnen, als sie an Nettolohn verlieren. Einen guten
Überblick über die finanziellen Auswirkungen der Teilzeit können sich
Arbeitnehmer mit dem Online-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit
verschaffen. Wichtig: „Lassen Sie sich unbedingt von der
Rentenversicherung beraten, was eine Teilzeitarbeit für Ihre Rente
bedeutet.“

Weitere Informationen

https://www.finanztip.de/teilzeitarbeit/

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