Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung steigen

Das Bundeskabinett hat heute die
Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016 beschlossen. Danach
steigt in der Rentenversicherung ab Januar 2016 die monatliche
Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern von 6.050 Euro
auf 6.200 Euro und in den neuen Bundesländern von 5.200 Euro auf
5.400 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das Maximum, bis zu
dem in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge erhoben werden.
Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil der Einkünfte ist
beitragsfrei.

Die Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt nach einem im
Gesetz festgelegten Mechanismus. Dieser orientiert sich an der
Entwicklung der Löhne. In den alten Bundesländern haben etwa 1,3
Millionen und in den neuen Bundesländern rund 130.000 Versicherte
Einkünfte an oder über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats und wird
anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet.

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