
Aktuelle Analyse zeigt genauso niedrige Ablehnungsquoten wie vor sieben Jahren
In Deutschland werden weiterhin nahezu alle beantragten Tierversuche genehmigt. Dies zeigt eine Auswertung des bundesweiten Vereins Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT), die soeben im Fachjournal Altex veröffentlicht wurde. Im Zeitraum von 2022 bis 2024 lag die bundesweite Ablehnungsquote bei lediglich 0,83 Prozent. In vielen Bundesländern wurden über mehrere Jahre hinweg überhaupt keine Anträge abgelehnt.
Die Analyse (1) basiert auf Auskünften aller Genehmigungsbehörden der Bundesländer zu genehmigungspflichtigen Tierversuchsanträgen, die ÄgT von April bis Juni 2025 erfragt hatte. Insgesamt wurden in den drei untersuchten Jahren 6.723 Anträge gestellt, von denen nur 56 abgelehnt wurden. Damit passierten über 99 Prozent aller Anträge das Genehmigungsverfahren.
Besonders bemerkenswert ist nach Ansicht von ÄgT, dass auch nach Inkrafttreten des überarbeiteten Tierschutzgesetzes im Jahr 2021, womit die Prüfungskompetenz der Behörden gestärkt werden sollte, sich keine relevante Verschärfung der Genehmigungspraxis zeigt. Bereits in den Jahren 2015 bis 2017 lag die Ablehnungsquote mit durchschnittlich 0,75 Prozent auf einem vergleichbaren Niveau (2).
„Die Daten zeigen, dass die Ablehnung eines Tierversuchs in der Praxis eine absolute Ausnahme ist“, sagt Dipl.-Biol. Silke Strittmatter, Autorin der Analyse. „Auch nach der Gesetzesreform bleibt die Genehmigung eines Tierversuchs faktisch ein Routinevorgang, selbst wenn die ethische Vertretbarkeit und Unerlässlichkeit hinterfragt werden können.“
Während einige Bundesländer durchgehend Ablehnungsquoten von 0 Prozent aufweisen, liegen andere – etwa Bremen, Berlin oder das Saarland – rechnerisch über 3 Prozent. Diese höheren Werte erklären sich jedoch teilweise durch sehr geringe Fallzahlen oder unklare Datendifferenzierungen zwischen Ablehnungen und Rücknahmen. Insgesamt bleibt das bundesweite Bild eindeutig: Ablehnungen sind die Ausnahme.
Rund 4 bis 5 Prozent der Anträge wurden von den Antragstellern selbst zurückgezogen. Auch dieser Anteil deutet laut ÄgT nicht auf eine nennenswerte Vorfilterung zumindest ethisch besonders problematischer Vorhaben hin.
Ein weiteres zentrales Ergebnis der Untersuchung ist die unzureichende Transparenz bei behördlichen Auflagen, Modifikationen und Änderungen genehmigter Tierversuche. Viele Bundesländer erfassen diese Daten gar nicht oder erteilen keine detaillierten Auskünfte. Wo Informationen vorliegen, betreffen sie häufig formale Aspekte wie Personalwechsel – substanzielle Änderungen am Versuch selbst sind selten nachvollziehbar dokumentiert.
„Ohne eine systematische und transparente Erfassung von Auflagen und Änderungen bleibt unklar, ob und wie Tierleid im Genehmigungsprozess tatsächlich begrenzt wird“, kommentiert Strittmatter weiter.
Die Analyse zeigt laut ÄgT, dass die gesetzlich vorgesehene Begrenzung von Tierleid sich nicht in der Genehmigungspraxis widerspiegelt. Die weit gefassten Zweckbestimmungen im Tierschutzgesetz würden es ermöglichen, nahezu jeden Tierversuch zu legitimieren. Die Reform von 2021 habe daran bislang nichts geändert. „Damit wird das zentrale Ziel des Tierschutzrechts und der EU-Tierversuchsrichtlinie, deren letztendliches Ziel der Ersatz von Tierversuchen ist, untergraben“, so Strittmatter abschließend.
Quellen
(1) Strittmatter S.: Low rejection rate for animal experiments in Germany despite legal reform. ALTEX 2026, online ahead of print; doi:10.14573/altex.2512081
(2) Strittmatter S.: Applications for animal experiments are rarely rejected in Germany. ALTEX 2019; 36(3): 470-471
Weitere Information
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