Beschluss: Gericht verbietet Uber und Uberpop deutschlandweit, Verstoß gegen geltendes Verbraucherschutzrecht

Bisher gab es nur einstweilige Verfügungen gegen
Uberblack in einzelnen Städten. Jetzt ist der erste Beschluss gegen
Uber und Uberpop ergangen, der zudem deutschlandweit gilt: Jede
vermittelte Uber-Fahrt an Privatfahrer ohne Genehmigung verstößt
gegen deutsches Recht. Bei Zuwiderhandlung drohen Uber bis zu 250.000
Euro Strafe je Fahrt. Das Landgericht Frankfurt entschied: Das
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gilt auch für Uber. Dieter
Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG, die
die Gesetzeseinhaltung erfolgreich eingeklagt hat: „Im PBefG sind
Fahrer- und Verbraucherschutz geregelt. Das kann kein noch so
neoliberales Unternehmen einfach aushebeln.“

Mit der Uber-App sollen private Fahrer in nicht zugelassenen
Fahrzeugen und ohne Personenbeförderungsschein als Hobby-Taxifahrer
„die Fortbewegung revolutionieren“. Dieter Schlenker: „Uber arbeitet
mit Milliarden-Kapital von Goldman-Sachs und Google, hüllt sich in
einen Startup-Look und verkauft sich als New-Economy-Heilsbringer.“
Schlenker weiter: „Uber kassiert, ohne zu investieren, und übernimmt
keinerlei Verantwortung: Fahrer werden nicht kontrolliert, und sie
sind weder sozialversichert noch erhalten sie feste Löhne. Fahrzeuge
sind für die Beförderung weder zugelassen noch versichert, Fahrgäste
verlieren alle wichtigen Schutzmechanismen. Zudem entgehen dem Staat
alle Steuern. Bei dieser Form der Heuschrecken-Shareconomy verlieren
Staat, Gesellschaft und Arbeitnehmer gleichermaßen.“

Startup-Feeling vs. alte Schule?

„Uber fordert neue Gesetze, versucht, mit Investorenkapital den
Markt zu überrollen und Fakten zu schaffen.“ Schlenker weiter: „Die
Personenbeförderung per Taxi wird als old-fashioned diffamiert. Dabei
ist es ja unerheblich, ob eine Fahrt online via App, am Straßenrand
oder per Telefonbestellung zustande kommt. Geregelt sind die
gewerblichen Transportfahrten: Von Personen in Kfz, von A nach B.“

Regelrechte Prüfungen

Wer in ein fremdes Auto einsteige, vertraue Leben und Gesundheit
dem Fahrer an. „Kein Fahrgast kann Fahrer, Unternehmen und Fahrzeug
durchchecken. Darum lässt der Gesetzgeber dieses Geschäftsmodell nur
nach definierten Standards zu“, so Schlenker. „Eine Internetbewertung
soll eine ordentliche Prüfung durch Behörden ersetzen?“ Bei letzterer
müssen sich Fahrer einer Gesundheitsprüfung unterziehen, das Kfz
jährlich zum TÜV. Auch geht das behördliche Führungszeugnis über ein
privates Führungszeugnis (wie Uber es verlangt) deutlich hinaus. Eine
Versicherung deckt die Personenbeförderung ab.

Privatfahrern, die für einen App-Anbieter fahren, droht die
fristlose Kündigung ihrer Kfz-Haftpflicht, wie kürzlich in Hamburg
geschehen. „Uber nimmt in Kauf, dass der Fahrgast bei einem Unfall
leer ausgeht“, so Schlenker.

Übrigens grundsätzlich erlaubt sind nicht-gewerbliche
Mitfahrgelegenheiten: Hier bestimmt ein Fahrer Strecke und Zeitpunkt
und erzielt keinen Gewinn.

FAQs zum Beschluss:

Einstweilige Verfügung: ein Beschluss, kein Urteil?

Für das Landgericht Frankfurt war der rechtliche Sachverhalt so
eindeutig, dass ein Beschluss ohne mündliche Anhörung des Gegners
Uber ergangen ist. Uber kann Widerspruch einlegen und um Aufhebung
des Beschlusses ersuchen. Darauf folgt eine mündliche Verhandlung mit
einem Urteil. Bis zum Start der Verhandlung können Monate vergehen,
bis zum Urteilsspruch ist die einstweilige Verfügung gültig.

Uber behauptet, sie seien –nur Makler–?

Anstiftung, Teilnahme oder Beihilfe an einer rechtswidrigen Tat
sind eine eigene rechtswidrige Tat. Durch die Vermittlung via Uber
kommt eine rechtswidrige Personenbeförderung zustande. Uber kann sich
daher nicht darauf zurückziehen, –nur Makler– zu sein.

Warum hat das Landgericht Frankfurt anders entschieden als das
Verwaltungsgericht in Hamburg?

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Entscheidung aus formalen
Gründen aufgehoben, weil die Behörde nicht zuständig ist. In der
Sache selbst hatte das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt, dass
Uber rechtswidrige Personenbeförderungen betreibt. Diese
Rechtsauffassung vertritt jetzt auch das Landgericht Frankfurt.

Über die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG
Die Taxi Deutschland eG ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss
von Taxizentralen. Sie betreibt die App „Taxi Deutschland“, an die
bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind,
sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur
lokalen Taxizentrale verbindet. Zweck der Genossenschaft ist das
Fördern der Taxizentralen. Geschäftsführende Vorstände sind Dieter
Schlenker als Vorsitzender, Vorstandsvorsitzender der Taxi Frankfurt
eG; Fred Buchholz, Vorsitzender des „Taxi-Ruf Bremen e.V.“, sowie
Günther Möller, Geschäftsführender Gesellschafter der Taxi Hamburg
6×6 GmbH & Co. KG.

Ansprechpartner:

Gern vermitteln wir Ihnen ein Interview mit Dieter Schlenker, dem
Vorsitzenden von Taxi Deutschland

Urteil, Presseinformationen und Bildmaterial finden Sie hier:
http://www.taxi-deutschland.net/index.php/presse

Agenturkontakt:

Anja Floetenmeyer
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Tel.: +49 (0)511 923 999-25
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Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG

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