Bessere medizinische Versorgung gesetzlich Versicherter durch ein neues Gesetz? Ja, aber….

Anlässlich der Verbändeanhörung des
Bundesministeriums für Gesundheit zum Entwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) betont der BKK Dachverband
die Unterstützung der Zielsetzung des Referentenentwurfs, die
Versorgungsstrukturen sukzessive an die sich wandelnden
Versorgungsanforderungen, beispielsweise in dünn besiedelten Regionen
oder in Ballungsräumen anzupassen.

Der BKK Dachverband begrüßt, dass die Kassen bei der Gestaltung
ihrer Selektiverträge flexibler agieren können als bisher –
Betriebskrankenkassen haben dies schon lange gefordert, um im
Versorgungsbereich mehr Spielraum für Wettbewerb zu haben und für
ihre Versicherten in den Regionen maßgeschneiderte und
sektorenübergreifende Angebote vorzuhalten. Weiteren Schub für die
Weiterentwicklung von Innovationen kann zudem die Errichtung des
Innovationsfonds geben.

„Zweifelsohne gibt der Innovationsfonds der Entwicklung von
innovativen sektorenübergreifenden Projekten den notwendigen und
lange geforderten Schwung. Bei der wichtigen Frage, wie die
gesetzlichen Krankenkassen beim 300-Millionen-Euro-Innovationstopf
mit entscheiden können, setzen wir uns mit Nachdruck für eine direkte
Beteiligung der Krankenkassen an der Ausgestaltung des
Innovationsfonds und der Verteilung der Mittel ein,“ so Franz Knieps,
Vorstand beim BKK Dachverband.

Beim Versorgungsmanagement mit Hilfe von Selektivverträgen und
Disease-Management-Programmen (DMP) geben die Krankenkassen und ihre
Partner den Patienten heute schon wertvolle Hilfestellungen in der
medizinischen Versorgung. Ähnliches sollte bei anderen Erkrankungen
möglich werden. Der BKK Dachverband unterstützt daher das
Zweitmeinungsverfahren ausdrücklich, das die Betriebskrankenkassen
bereits in diversen Pilotprojekten praktizieren – bislang mit guten
Erfahrungen. Für die Patienten gibt ein gut durchdachtes
Zweitmeinungsverfahren Orientierung, unterstützt bei der Information
über diverse Behandlungsoptionen und hilft dabei, optimale und gute
Therapieansätze zu finden oder aber schonendere Alternativen
aufzuzeigen.

Das Problem der steigenden Haftpflichtprämien bei freiberuflichen
Hebammen bekommt der Gesetzgeber mit der Regelung, dass Krankenkassen
auf Regresse bei dieser Berufsgruppe verzichten sollen, nicht in den
Griff. Im Gegenteil – ist die Büchse der Pandora erst einmal
geöffnet, dann werden beispielsweise Hebammen und Gynäkologen, die in
Kliniken arbeiten, und viele andere Berufsgruppen oder die
Krankenhäuser selbst für ihre spezifischen Risiken ebenfalls einen
Regresserlass fordern.

Längerfristig lässt sich die Haftpflichtproblematik auf anderem
Wege lösen – zum Beispiel durch eine Fondslösung, also eine
kollektive Absicherung des Haftungsrisikos aller Gesundheitsberufe
durch eine berufsübergreifende Mischkalkulation.

Der BKK Dachverband vertritt 94 Betriebskrankenkassen und vier
Landesverbände. Sie repräsentieren rund zehn Millionen Versicherte.

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