Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag 
entschieden, dass Gebühren für die Bearbeitung von privaten Krediten 
unzulässig sind. Grund: Banken müssen alle Kosten für die Bearbeitung
und Auszahlung der Darlehen durch den Zins decken. Klauseln über ein 
zusätzliches laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt benachteiligen 
den Verbraucher und sind unwirksam. Die Verbraucher-Webseite 
Finanztip ruft Betroffene auf, bezahlte Gebühren jetzt 
zurückzufordern und bietet ein Musterschreiben dafür an.
   Ob für ein Auto, schicke Möbel oder eine neue Waschmaschine: Knapp
18 Millionen bestehende Ratenkredite gab es hierzulande bis Ende 
letzten Jahres. Im Schnitt rund 8.000 Euro haben sich die Deutschen 
bei neu aufgenommenen Krediten von der Bank geliehen – laut Schufa 
Kreditkompass 2014. Bisher hatten viele Banken pauschal ein bis vier 
Prozent der Kreditsumme für Organisatorisches, Beratung und die 
Bonitätsprüfung veranschlagt. Die Vertragsklauseln, die das 
ermöglichten, erklärten die Richter des BGH nun für unwirksam. „Es 
wurden Kosten auf den Kunden abgewälzt für Leistungen, die überhaupt 
keine Dienstleistung für den Schuldner sind, sondern allein im 
Interesse der Bank liegen“, sagt Juristin Britta Schön von Finanztip.
„Dafür eine Gebühr zu verlangen, ist einfach nicht in Ordnung. Das 
Urteil schafft langersehnte Klarheit und Banken können sich nun nicht
mehr herausreden.“ Das Urteil gilt für alle Kreditformen: von Raten- 
oder Autokredit bis hin zu Immobilienfinanzierung.
Mit Musterschreiben Geld zurückfordern
   „Wer einen Kredit bei einer Bank hat, sollte jetzt den Vertrag aus
dem Ordner holen und schauen, ob Bearbeitungsgebühren in Rechnung 
gestellt wurden“, empfiehlt Rechtsanwältin Schön. Wer ein solches 
Entgelt bezahlt habe, solle es mit Hinweis auf die Rechtsprechung des
BGH zurückverlangen. Zusätzlich hätten Verbraucher Anspruch auf vier 
Prozent Zinsen pro Jahr auf die zu Unrecht gezahlte Gebühr. Die 
Verbraucher-Webseite Finanztip stellt unter 
http://www.finanztip.de/bearbeitungsgebuehr-kredit-unzulaessig/ ein 
kostenloses Musterschreiben zur Verfügung. Wenn die Bank dennoch die 
Rückzahlung verweigert, können Verbraucher über einen Ombudsmann 
gebührenfrei ein Schlichtungsverfahren einleiten. „Stellt sich die 
Bank weiterhin stur, kann ein Anwalt helfen. Spätestens wenn der mit 
einer Klage droht, knicken die Banken oft ein“, erklärt 
Finanztip-Expertin Britta Schön.
Bislang gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren
   Aber Achtung: Der Anspruch auf eine Rückzahlung der Gebühren gilt 
grundsätzlich nur für Verträge, die im Jahr 2011 oder später 
abgeschlossen wurden. Frühere Verträge könnten Verjährungsfristen 
unterliegen. „Da die Rechtslage allerdings unklar ist, sollten auch 
Verbraucher mit älteren Verträgen auf jeden Fall versuchen, die 
Gebühren zurückzubekommen – notfalls mit Hilfe eines Anwalts“, sagt 
Britta Schön.
Weitere Hintergründe zum BGH-Urteil und das Musterschreiben zu finden
unter:
http://www.finanztip.de/bearbeitungsgebuehr-kredit-unzulaessig/
Tipps zu Ratenkrediten:
http://www.finanztip.de/ratenkredit/
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