Der BNK fordert anstelle des aktuellen 
Gesetzentwurfs vollständige Entbudgetierung, Förderung von 
Selektivverträgen und Entbürokratisierung im Praxisalltag.
   Zu dem aktuellen Kabinettsbeschluss zum Entwurf des Terminservice-
und Versorgungsgesetz (TSVG) nimmt der Bundesverband Niedergelassener
Kardiologen (BNK) Stellung: „Wenn der Entwurf zum Terminservice- und 
Versorgungsgesetz so umgesetzt wird, ist die kardiologische 
Versorgung ernstlich in Gefahr“, erklärt Dr. Norbert Smetak, 
Bundesvorsitzender des Bundesverbands Niedergelassener Kardiologen 
(BNK). „Es greift das Rückgrat der ambulanten Versorgung in 
Deutschland an und liefert Patientinnen und Patienten in noch 
stärkerem Maße Klinikkonzernen aus.“
   Die aktuelle Situation in der kardiologischen Versorgung ist schon
jetzt kritisch: 
– Die niedergelassenen Kardiologen in Deutschland versorgen pro Jahr 
5,2 Millionen Patientinnen und Patienten. Die Innovationen der 
vergangenen 20 Jahre haben den Herzpatienten 6 Jahre mehr Leben 
gebracht, d.h. auch 6 Jahre mehr kardiologische Versorgung.
– Schon jetzt arbeiten niedergelassene Kardiologen im Schnitt ca. 60 
Stunden pro Woche.
– Aufgrund der Ökonomisierung der Krankenhäuser müssen die 
niedergelassenen Kardiologen zunehmend Versorgungsdefizite auffangen 
mit ambulanten Behandlungen, die früher ausschließlich in Kliniken 
durchgeführt wurden. Ein finanzieller Ausgleich für diese 
zusätzlichen Leistungen findet nicht statt.
– Aufgrund des Hausärztemangels müssen die niedergelassenen 
Kardiologen gleichzeitig immer mehr grundversorgende Tätigkeiten 
übernehmen. Dies leitet sich aus der zunehmenden Multimorbidität der 
Bevölkerung, der schnelleren Entlassung aus den Krankenhäusern und 
der wachsenden Überlastung im hausärztlichen Bereich ab.
– Moderne hochwertige Therapien in der Kardiologie benötigen höhere 
Investitionen in die technische Praxisausstattung. Diese werden 
zunehmend schwieriger, da die Einnahmen in den vergangenen Jahren 
z.T. gar nicht, zumindest aber deutlich niedriger gestiegen sind als 
die Ausgaben für den laufenden Praxisbetrieb (z.B. Personal, Mieten).
– Hygienevorschriften, Qualitätssicherungsmaßnahmen, Datenschutz, 
Grundversorgung etc. sind im Einzelnen alle sinnvoll, insgesamt 
bleibt dadurch aber immer weniger Zeit für den Patienten!
   Der BNK fordert daher von der Politik, bessere Rahmenbedingungen 
zu schaffen: weniger Bürokratie, bessere Patientensteuerung z.B. über
Selbstbeteiligungen, die Förderung von Selektivverträgen zwischen 
Ärzten und Krankenkassen und genügend Finanzen für nötige 
Investitionen in hochwertige Therapieformen. „Es gibt eine Lösung für
die Terminsituation der Gesetzlich Versicherten. Und die liegt in der
Entbudgetierung aller Leistungen und Qualitätswettbewerb über 
Selektivverträge. Und nicht im Aufzwingen immer weiterer 
Versorgungsaufgaben auf die ohnehin schon überlasteten 
niedergelassenen Fachärzte. Denn damit ist vorprogrammiert, dass sich
zukünftig kein junger Kollege mehr um die ambulante Versorgung der 
Patienten kümmert und das System von Klinikambulanzen 
gewinnorientiert dominiert wird“, erklärt Smetak.
Über den BNK e. V.
   Der BNK ist der größte Kardiologenverband auf vertragsärztlicher 
Ebene in Deutschland. Er hat derzeit rund 1.200 Mitglieder und 
repräsentiert damit über 90 Prozent der kardiologischen Praxen. Der 
Verband ging aus einer Arbeitsgemeinschaft hervor, die 1979 von knapp
100 Fachärzten gegründet wurde. Heute sind die Mitglieder des BNK auf
regionaler und Bundesebene in zahlreichen Ausschüssen, 
Projektgruppen, gesundheits- und berufspolitischen Gruppierungen und 
in vielen Gremien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- 
und Kreislaufforschung (DGK) aktiv. Seinen juristischen Sitz hat der 
BNK in München. Weitere Informationen rund um den BNK finden Sie 
unter www.bnk.de.
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