Die heute vom Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) vorgelegten aktuellen Daten zur Finanzentwicklung der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) machen deutlich, dass die
Einsparungen zu einem erheblichen Teil durch gesetzliche
Zwangsmaßnahmen zu Lasten der pharmazeutischen Industrie
erwirtschaftet wurden. Neben den Versicherten, die durch die
Beitragssatzerhöhung zu den nun vorhandenen Milliardenüberschüssen
beigetragen haben, ist nur bei den Arzneimittelausgaben gespart
worden. Die Ausgaben für Arzneimittel sind die einzige nennenswerte
Ausgabenposition mit einem negativen Vorzeichen: – 4 Prozent. Da nun
das BMG selbst feststellt, dass die Rücklagen des Gesundheitsfonds
auch zukünftige konjunkturelle Risiken abfedern können, muss das
Preismoratorium verkürzt und die Zwangsrabatte für Arzneimittel
wieder auf das 2009 geltende Maß zurückgeführt werden. „Die
Begründung des Gesetzgebers für diese massiven Eingriffe in die
Freiheit der Unternehmen war, dass die konjunkturellen Risiken die
Finanzsituation der GKV gefährden. Wenn nun aber der Gesundheitsfonds
Milliardenrücklagen hat und die einzelnen Kassen nochmals fast vier
Milliarden Überschuss gemacht haben, können derartige Maßnahmen nach
EU-Recht nicht mehr gerechtfertigt sein“, erklärte Henning
Fahrenkamp.
Das BMG ist nach EU-Transparenzrichtlinie verpflichtet,
Zwangsmaßnahmen wie das Preismoratorium regelmäßig auf ihre
Notwendigkeit nach gesamtwirtschaftlicher Lage des Landes zu
überprüfen. Die lapidare Aussage des BMG in einer Pressemitteilung,
die Überprüfung sei erfolgt und die Zwangsmaßnahmen blieben erhalten,
werden den Anforderungen der Transparenzrichtlinie nicht gerecht.
„Hier muss das Ministerium deutlich machen, wodurch derartige
Eingriffe gerechtfertigt sein sollen. Es stellt ja selbst fest, dass
die Finanzsituation auch bei konjunkturellen Risiken durch die
bereits erzielten Rücklagen solide ist. Nun müssen die Firmen, die
zum Teil durch extreme Preissteigerungen bei Wirkstoffen und bei
Energien nicht mehr in der Lage sind, ihre Produkte zum 2009
geltenden Preis auf den Markt zu bringen die Möglichkeit haben, ihre
Preise wieder den Notwendigkeiten anzupassen“, so Fahrenkamp.
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Joachim Odenbach
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