BPI: Richtigen Ansatz konsequent umsetzen

Nach Auffassung des BPI ist die Forderung nach mehr
Transparenz und Beteiligungsrechten bei Entscheidungen des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ein richtiger Ansatz im
Eckpunktepapier zum Versorgungsgesetz. Nur so können, wie es auch von
der Koalition festgestellt wird, die Akzeptanz der Entscheidungen die
für 90 Prozent der Bundesbürger gelten, gestärkt werden. „Wir fordern
seit Langem, dass die Arbeit des G-BA einem Mindestmaß an Transparenz
genügt. Das Informationsfreiheitsgesetz muss auch für den G-BA
gelten. Dazu gehört ebenso, dass bekannt ist, wer in den
Unterausschüssen sitzt und dort die Entscheidungen maßgeblich
vorbereitet. Zudem braucht es auch die Beteiligung der real von der
Krankheit betroffenen Menschen bei den jeweiligen Beschlüssen“,
forderte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.

Die gesellschaftliche Legitimation des G-BA muss dringend durch
die Berufung von neutralen Mitgliedern, die durch den Bundestag zu
berufen sind, gestärkt werden. Der BPI fordert eine faire
Stimmrechtsverteilung, auch für die Vertretung real von der
jeweiligen Krankheit, über die zu entscheiden ist, betroffener
Patienten. Und es braucht eine echte, rechtsstaatliche Kontrolle
mittels einer Fachaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit. „Im
Hinblick auf die Transparenz brauchen wir schon im
Stellungnahmeverfahren umfassende Beschlussbegründungen und wir
brauchen eben die Namen derer, die in den Unterausschüssen und
Arbeitsgruppen tätig sind und deren Beratungsunterlagen. Es wäre
sicher auch im Sinne des G-BA, mehr Transparenz walten zu lassen,
denn Transparenz schafft Vertrauen in die Entscheidungen. Zielführend
wäre es schlicht und ergreifend auch, wenn endlich ein
wissenschaftlicher Beirat für die Arzneimittelbewertung aus dem Kreis
der wissenschaftlichen Fachgesellschaften unter Berücksichtigung der
therapeutischen Vielfalt implementiert würde“, so Fahrenkamp.

Pressekontakt:
Joachim Odenbach
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