Nitrat-Urteil des Europäischen Gerichtshofs bezieht
sich nicht auf die neue Düngeverordnung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland heute wegen
unzureichender Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie verurteilt. Dazu
erklären die Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Albert Stegemann:
Gitta Connemann: „Der Europäische Gerichtshof schafft Klarheit.
Denn er bestätigt, dass die frühere Umsetzung der
EU-Nitrat-Richtlinie nicht ausreichte. Es bestand Handlungsbedarf.
Darauf hat die Bundesregierung bereits im letzten Jahr reagiert. Die
neue Düngeverordnung ist scharf. Sie stellt Höfe und Kommunen vor
große Herausforderungen. Deutschland ist also schon auf dem Weg. Und
das ist gut so.
Für die Unionsfraktion ist klar: Grundwasserschutz muss stets
Vorrang haben. Zugleich brauchen wir auch in Zukunft einen
zukunftsfähigen Ackerbau in Deutschland. Dafür müssen unsere
Bauernfamilien ihre Pflanzen weiterhin gezielt mit Nährstoffen
versorgen können.
Für dieses ausgewogene Verhältnis soll die neue Düngeverordnung
sorgen. Allerdings hatte die neue Verordnung bisher keine Zeit,
wirklich zu wirken. Deshalb stellt sich die Frage, ob sich aus dem
Urteil Rückschlüsse auf die neue Düngeverordnung ziehen lassen. Wir
werden die Urteilsbegründung nun sorgfältig auswerten. Dabei
unterstützen wir unsere Bundesministerin Julia Klöckner, die
Schlussfolgerungen aus dem Urteil in ihre Ackerbaustrategie
einfließen zu lassen. Mit einer Ackerbaustrategie, die gerade bei der
Düngung auf die Chancen der Digitalisierung und
Präzisionslandwirtschaft setzt, können wir die gesellschaftliche
Akzeptanz unserer Landwirte weiter stärken.“
Albert Stegemann: „Festzuhalten ist, dass sich das
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission und das Urteil des
EuGH auf die alte Düngeverordnung aus dem Jahr 2006 beziehen. Mit der
Novellierung der Düngeverordnung im Jahr 2017 hat Deutschland seine
Hausaufgaben gemacht und deutlich strengere Düngevorschriften zum
Gewässerschutz beschlossen. Jetzt gilt es, nach vorne zu schauen und
unseren Landwirten Rückenwind zu geben bei der Umsetzung des neuen,
verschärften Düngerechts. Wir brauchen eine gezielte
Forschungsförderung, um Innovationen im Bereich der Gülleaufbereitung
zu entwickeln. Gleichzeitig müssen unsere Landwirte aber auch die
Möglichkeit erhalten, ausreichend Lagerraum für Wirtschaftsdünger zu
schaffen, um diesen bedarfsgerecht ausbringen zu können. Das ist
aktiver Trinkwasserschutz.“
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