DAK-Gesundheit schlägt 5-Punkte-Stabilitätspakt vor

DAK-Gesundheit schlägt 5-Punkte-Stabilitätspakt vor
 

Verwaltungsrat verabschiedet Resolution zur zukunftsfesten Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die DAK-Gesundheit schlägt einen 5-Punkte-Stabilitätspakt für die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor. Der Verwaltungsrat der Kasse hat heute in Hamburg einstimmig eine entsprechende Resolution verabschiedet. Konkret werden darin eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik, eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, sowie umfassende Strukturreformen gefordert.

„Die solidarische Absicherung von Gesundheitsrisiken durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein zentraler Eckpfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Sie genießt hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und gewährleistet den flächendeckenden Zugang zur Gesundheitsversorgung in Deutschland.

Angesichts der aktuellen Finanzkrise der GKV und der kontroversen politischen Debatte über den künftigen Leistungsumfang fordert der Verwaltungsrat der DAK?Gesundheit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und die Bundesregierung auf, die GKV endlich durch mutige Reformen zu stärken. Dazu müssen in der angekündigten Reform der GKV?Finanzierung auf Grundlage der Vorschläge der „FinanzKommission Gesundheit“ eine faire Verteilung der Finanzierungslasten und eine nachhaltige Stabilisierung der Beiträge sichergestellt werden.

Im Frühjahr 2026 befindet sich die GKV in einer historischen Finanzkrise. Strukturell stärker steigende Ausgaben in Relation zu den Einnahmen führen zu einem jährlich anwachsenden Finanzierungsbedarf. Dieser wurde in der Vergangenheit durch höhere Beiträge ausgeglichen, beziehungsweise durch eine Anhebung von Beitragssätzen und Bemessungsgrenzen. Die Ursachen der steigenden Ausgaben sind vielfältig: eine demografisch bedingte Steigerung der Leistungsmenge bei gleichzeitig sinkender Zahl der Beitragszahlenden, die zunehmende Personalisierung medikamentöser Therapien oder politisch motivierte Kostenverlagerungen aus dem Bundeshaushalt in die Haushalte der Krankenkassen sind nur einige Beispiele. Der größte Kostenschub kam aus dem Bereich der stationären Versorgung.

Eine aktuelle Projektion des IGES Instituts für die DAK-Gesundheit zeigt, dass ohne entschiedene Gegenmaßnahmen der Beitragsanstieg erst am Anfang steht. Bereits im kommenden Jahr droht aufgrund einer Finanzierungslücke von bis zu 12 Milliarden Euro* ein erneuter Beitragssatzanstieg um 0,6 Punkte; bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode könnte der Satz sogar um 1,1 Punkte auf 18,8 Prozent steigen. Anfang der 2030er-Jahre droht bereits ohne adäquate gesetzliche Regulierungen das Überschreiten der 20?Prozent-Marke.

Schon heute ist die Grenze einer zumutbaren Beitragsbelastung erreicht. Wir rufen dazu auf, die zur Routine gewordene Spirale steigender Beitragssätze und der Bemessungsgrenze zum Jahreswechsel wirksam und dauerhaft zu durchbrechen.

Dazu schlagen wir einen 5-Punkte-Stabilitätspakt für die GKV vor:

1. Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen dürfen, z.B. durch gesetzliche und vertragliche Regelungen, künftig in allen Bereichen keinesfalls stärken steigen als die Einnahmen. Dies würde eine Deckelung der Beiträge ermöglichen. Die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik sollte unverzüglich verbindlich festgelegt und durchgesetzt werden.

2. Querfinanzierung des Bundeshaushaltes durch GKV-Beiträge beenden

Gesetzlich Versicherte und ihre Arbeitgeber müssen mit ihren Beiträgen weiterhin staatliche Aufgaben und damit den Bundeshaushalt querfinanzieren – ein ordnungs- und sozialpolitisch unhaltbarer Zustand, der insbesondere Einkommen an der Bemessungsgrenze überproportional belastet. Um den Druck auf die Beitragssätze wirksam zu reduzieren, sollte die Bundesregierung vorrangig eine kostendeckende Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfangende sicherstellen und den regulären Bundeszuschuss dauerhaft dynamisieren.

3. Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel

Ab 2027 sollte die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel dauerhaft auf den reduzierten Satz von sieben Prozent gesenkt werden. In Schweden wird keine Mehrwertsteuer auf Arzneimittel erhoben. Eine Reduktion auf sieben Prozent würde die Ausgaben der GKV um fünf bis sechs Milliarden Euro jährlich verringern. Deutschland würde damit zu einer in der EU üblichen Praxis übergehen; in 24 von 27 Mitgliedstaaten gilt für Arzneimittel bereits der reduzierte Steuersatz.

4. Steuern auf Tabak und Alkohol erhöhen sowie auf zuckerhaltige Getränke einführen

Die Steuern auf Tabak und Alkohol könnten erhöht sowie eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke eingeführt werden, um die Mindereinnahmen im Bundeshaushalt durch die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel zu kompensieren. Diese Maßnahmen hätten vor allem eine wirksame präventive Lenkungswirkung hin zu einem gesünderen Lebensstil und damit langfristig positive Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung.

5. Fairen Kassenwettbewerb ermöglichen, Ausschlussverfahren für hierarchisierte Morbiditätsgruppen abschaffen

Krankenkassen mit hoher Morbidität ihrer Versicherten werden gegenüber solchen mit niedriger Morbidität systematisch benachteiligt. Nur mit einem gerechten Finanzausgleich lässt sich das Spannungsfeld zwischen öffentlich-rechtlichem Versorgungsauftrag und wettbewerblicher Ausrichtung des Krankenkassensystems angemessen lösen. Das mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV?FKG) eingeführte Ausschlussverfahren von hierarchisierten Morbiditätsgruppen (HMG-Ausschlussverfahren) widerspricht aufgrund gravierender Konstruktionsmängel dem Solidaritätsprinzip und der solidarischen Wettbewerbsordnung.

Die kommenden Wochen und Monate bieten die Chance, die GKV durch gezielte Reformen nachhaltig zu stärken. Die beschriebenen Maßnahmen zeigen, wie eine faire Verteilung der Finanzierungslasten und stabile Beiträge erreicht werden können. Wir fordern die Bundesregierung auf, bis zum Sommer dieses Jahres ein verlässliches Fundament für eine zukunftsfeste Gesundheitsversorgung gemeinsam mit den Akteuren des Gesundheitssystems zu schaffen.“

Roman G. Weber, Vorsitzender, und Dr. Johannes Knollmeyer, stellvertretender Vorsitzender, für den Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit

*Quelle: IGES-Projektion zur Beitragsentwicklung in der Sozialversicherung (https://www.dak.de/dak/unternehmen/reporte-forschung/beitragsentwicklung-in-der-sozialversicherung_155732) vom Januar 2026

Dorothea Wiehe

dorothea.wiehe@dak.de

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