Am 30. November 2025 hat die Schweiz über die Erbschaftssteuer-Initiative der Juso abgestimmt, die auf Nachlässe über 50 Millionen Franken einen Satz von 50 Prozent erheben wollte. Das Ergebnis fiel deutlich aus: 78,3 Prozent Nein, kein einziger zustimmender Kanton. Zur selben Zeit arbeitet die Eidgenossenschaft daran, ihr Familienstiftungsrecht zu liberalisieren. In Deutschland ist es genau umgekehrt: Der Staat greift beim Übergang hart zu, stellt mit der Familienstiftung nach Paragraf 80 BGB aber ein starkes Instrument bereit.
Sascha Drache, zertifizierter Stiftungsberater und Buchautor, erklärt, warum der Unterschied zwischen beiden Ländern weniger in der Höhe der Steuer als im Zeitpunkt liegt und welche fünf Muster bei großen Vermögen immer wiederkehren.
Der teuerste Moment im Leben eines Vermögens
Wer große Vermögen über längere Zeit begleitet, sieht immer dasselbe Muster. Die Übergabe an die nächste Generation ist kein Ereignis, sondern ein Prozess, der Jahrzehnte vor dem Tod beginnt. Dafür gibt es drei Gründe: Steuer, Kontrolle und Schutz. In Deutschland entsteht im Erbfall eine Forderung, die sofort fällig wird. Wer Vermögen direkt verschenkt, hat es dagegen aus der Hand gegeben. Hinzu kommen mögliche Zugriffe durch Scheidung, Haftung oder Insolvenz.
Deutschland und die Schweiz lösen diese Aufgabe mit entgegengesetzten Systemen. Deutschland besteuert den Übergang und lässt das Halten frei. Die Schweiz lässt den Übergang an Nachkommen weitgehend frei und besteuert das Halten Jahr für Jahr. Bei zehn Millionen und einem Kind kostet der deutsche Erbfall 2.208.000 Euro auf einen Schlag. In Zürich fallen über dreißig Jahre rund 1,5 Millionen Franken Vermögenssteuer an. Der Unterschied liegt also weniger in der Höhe als im Zeitpunkt.
Deutschland: Der Staat kassiert beim Übergang
Deutschland hat seit 1997 keine Vermögensteuer mehr erhoben, dafür eine der härtesten Erbschaft- und Schenkungsteuern Europas. Das erklärt, warum deutsche Nachfolgeplanung fast immer eine Planung gegen die Uhr ist. Die Freibeträge betragen 500.000 Euro für den Ehegatten, 400.000 Euro pro Kind und 200.000 Euro pro Enkel. Sie gelten alle zehn Jahre neu. Wer darüber liegt, zahlt in Steuerklasse I zwischen 7 und 30 Prozent.
Zwei Eltern können zwei Kindern alle zehn Jahre 1.600.000 Euro steuerfrei übertragen, über dreißig Jahre also 4.800.000 Euro. Wer mit 55 beginnt, hat eine realistische Chance, den Großteil eines mittleren Vermögens steuerfrei zu übergeben. Wer mit 75 beginnt, hat sie nicht mehr.
Das stärkste Instrument steht im deutschen Recht
Das wirksamste Werkzeug der deutschen Nachfolgeplanung ist die Familienstiftung nach Paragraf 80 BGB. Sie darf auch der Weitergabe und Bündelung von Vermögen über Generationen dienen. Beim Einbringen richtet sich die Steuerklasse nicht nach der Stiftung, sondern nach der entferntesten begünstigten Person laut Satzung.
Danach läuft das Vermögen in der Stiftung mit 15,825 Prozent Körperschaftsteuer statt mit bis zu 47,475 Prozent Einkommensteuer plus Soli. Dafür erhebt Deutschland alle dreißig Jahre die Erbersatzsteuer, einen fiktiven Erbfall. Bei zehn Millionen Euro kostet sie 1.748.000 Euro. Auf Antrag lässt sie sich in dreißig gleichen Jahresraten entrichten. Sie ist damit kein Argument gegen die Stiftung, sondern eine Position, die in jede ehrliche Rechnung gehört.
Die Schweiz: Der Übergang ist frei, das Halten kostet
Die Schweiz wiederum erhebt weder eine Erbschaft- noch eine Schenkungsteuer. Kantonal sind Ehegatten und direkte Nachkommen in den meisten Kantonen befreit oder zahlen nur sehr wenig. Dass das so bleibt, ist politisch bestätigt: Die Abstimmung vom 30. November 2025 endete mit 78,3 Prozent Ablehnung.
Die Rechnung kommt allerdings an anderer Stelle. Die kantonale Vermögenssteuer trifft das Nettovermögen natürlicher Personen jedes Jahr, mit Sätzen zwischen rund 0,2 und 1 Prozent. Bei zehn Millionen Franken bedeutet das in Zug rund 20.000 Franken im Jahr, in Zürich rund 50.000 Franken. Das Schweizer System bestraft damit stilles Halten. Das deutsche macht es genau umgekehrt: Wer dreißig Jahre lang nichts verändert, zahlt dafür nichts. Dafür wird es beim Übergang teuer.
Warum vermögende Schweizer ihre Stiftung im Ausland halten
Hier liegt der eigentliche Unterschied zwischen beiden Ländern. Artikel 335 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches erlaubt eine Familienstiftung nur für die Kosten der Erziehung, der Ausstattung und der Unterstützung von Angehörigen oder ähnliche Familienzwecke.
Nicht erlaubt sind freie Ausschüttungen an wohlhabende Nachkommen ohne Bedarf und das bloße Ansammeln von Kapital für spätere Generationen. Damit fällt in der Schweiz genau das Instrument aus, das in Deutschland das stärkste ist. Die Folge sieht man seit Jahrzehnten in der Praxis: Wohlhabende Schweizer Familien halten ihr Familienvermögen unter anderem in deutschen oder liechtensteinischen Stiftungen.
Der Pflichtteil und die Zahl zehn
Seit dem 1. Januar 2023 hat die Schweiz deutlich mehr Gestaltungsfreiheit. Der Pflichtteil der Nachkommen sank von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil der Eltern wurde vollständig abgeschafft.
In Deutschland beträgt der Pflichtteil ebenfalls die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Schenkungen der letzten zehn Jahre werden über Paragraf 2325 BGB anteilig zurückgerechnet. Pro vollendetem Jahr schmilzt der Anspruch um ein Zehntel ab. Auch in der Schweiz können pflichtteilswidrige Zuwendungen der vergangenen zehn Jahre angreifbar bleiben. Die Zahl zehn ist damit in beiden Ländern die eigentliche Planungsgröße. Sie ist der Grund, warum Vermögende so früh anfangen.
Fünf Muster, die in beiden Ländern wiederkehren
Unabhängig vom Rechtssystem sieht man bei großen Vermögen dieselben fünf Entscheidungen. Sie unterscheiden sich im Werkzeug, nicht im Gedanken.
Das erste Muster lautet: übertragen statt vererben. Die Übergabe wird in Scheiben geschnitten und über Jahrzehnte verteilt. Wer spät anfängt, kann verlorene Zyklen nicht nachholen.
Das zweite Muster heißt: Nutzen behalten, Eigentum abgeben. Nießbrauch und Nutznießung trennen den Ertrag vom Eigentum. Der Übergeber lebt weiter von der Immobilie oder vom Depot, der Wert ist aber bereits übertragen.
Das dritte Muster ist die Übertragung an eine Struktur statt an Personen. Eine Stiftung stirbt nicht, lässt sich nicht scheiden und kann nicht pfänden lassen, was ihr gehört. Deutschland bietet dieses Instrument im eigenen Recht an, die Schweiz bislang nicht.
Das vierte Muster besteht darin, Kontrolle vom Eigentum zu lösen. Stiftungsrat, Beirat, Testamentsvollstreckung und Vinkulierungsklauseln bestimmen, wer entscheidet. Dieser Punkt hat mit Steuern wenig zu tun.
Das fünfte Muster ist die saubere Trennung von Betrieb und Privatvermögen. In Deutschland bleiben bei der Optionsverschonung 100 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei, bei der Regelverschonung 85 Prozent. Wer das nutzen will, muss die Struktur Jahre vorher sortieren.
Fazit: Die Übergabe ist kein Ereignis, sondern ein Projekt
Der Vergleich zweier Nachbarn zeigt, wie unterschiedlich dieselbe Aufgabe gelöst werden kann. Deutschland kassiert beim Übergang und lässt das Halten frei, die Schweiz lässt den Übergang frei und kassiert beim Halten. Entscheidend ist nicht allein, welches Land die niedrigere Zahl aufruft, sondern wer sein Vermögen rechtzeitig so ordnet, dass die Belastung kalkulierbar bleibt.
Was Vermögende anders machen, ist weniger exotisch, als es klingt. Sie behandeln die Übergabe nicht als Ereignis, sondern als Projekt über zwanzig bis dreißig Jahre. Sie trennen früh, was sie behalten wollen, von dem, was sie weitergeben. Und sie akzeptieren, dass Kontrolle und Eigentum zwei verschiedene Dinge sind. Wer diese drei Einsichten verinnerlicht, braucht einen Plan, der früh genug beginnt, und eine Struktur, die hält, wenn er selbst nicht mehr eingreifen kann.
Über Sascha Drache:
Sascha Drache ist Experte für das Stiftungswesen. Er ist seit vielen Jahren in der deutschen Stiftungswelt unterwegs und gilt gemeinhin als der deutsche Stiftungspapst. Mit seiner Beratung in Sachen Stiftungsgründung unterstützt er den deutschen Mittelstand. Dabei begleitet der Experte seine Klienten über die gesamte Phase der Gründung und unterstützt sie dabei, die Stiftung auf einem festen Fundament zu errichten, um den Aufbau und Schutz des Vermögens langfristig sicherzustellen. Mehr Informationen dazu unter: https://www.stiftung.de/
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