Die Hausarztzentrierte Versorgung ist in aller Munde. Ist sie in Baden-Württemberg und in Bayern schon seit Ende 2008 im Einsatz, soll sie auch im Rest der Republik zum Thema werden. Um MEDISTAR-Anwender bei einer erfolgreichen HzV-Abrechnung in Bayern zu unterstützen, hat MEDISTAR einen Abrechungs-Coach entwickelt, der neue Möglichkeiten rund um die Abrechnung der Hausarztzentrierten Versorgung aufzeigt, die Abrechnung vereinfacht und zugleich professionalisiert.
In Zusa
NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider hat den
Tarifabschluss in der Stahlindustrie begrüßt. "Der Abschluss der
Tarifparteien in der Metallindustrie ist eine Zeitenwende", sagte
Schneider den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Freitagsausgabe). "Von
NRW geht ein starkes Signal aus: Gleiches Geld für gleiche Arbeit
gilt auch für Leiharbeiter." Schneider sprach in diesem Zusammenhang
von einer "großen Unterstützung für die Landesregie
Unter dem Motto "besser weiterbilden, besser motivieren, besser informieren, besser vernetzen" zeigt die M.I.T e-Solutions GmbH auf der diesjährigen Zukunft Personal Chancen auf, wie die Personalentwicklung ihre Problemstellungen und Herausforderungen mit digitalen Medien und e-Learning zukunftsweisend lösen kann:
12.-14.10 auf der Zukunft Personal in Köln
(Stand S48, Halle 2.2 Professional Training & Learning)
Nehmen Sie die Chance wahr, auf
Unter dem Motto "besser weiterbilden, besser motivieren, besser informieren, besser vernetzen" zeigt die M.I.T e-Solutions GmbH auf der diesjährigen Zukunft Personal Chancen auf, wie die Personalentwicklung ihre Problemstellungen und Herausforderungen mit digitalen Medien und e-Learning zukunftsweisend lösen kann:
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Nehmen Sie die Chance wahr, auf
Die Landesbank Saar (SaarLB) wird künftig die moderne und innovative
Treasury&Trading-Solution für die vollständige Abwicklung des Geld-,
Devisen- und Derivatehandels der B+S Banksysteme einsetzen. Im Rahmen der
bankweiten Umstellung auf das OSPlus-System der Finanz Informatik (FI)
entschied sich
Gemeinsam mit sieben weiteren
Musikautorengesellschaften macht die GEMA nun ihren Anspruch im
Hauptsacheverfahren gegen YouTube geltend. Die GEMA hatte vor dem
Landgericht Hamburg versucht, eine Einstweilige Verfügung gegen die
Google-Tochter YouTube zu erwirken. Das Gericht hat am 27. August
dieses Jahres entschieden, dass die Eiligkeit als Voraussetzung für
eine Einstweilige Verfügung nicht gegeben ist. Allerdings hat das
Gericht darauf hingewiesen, dass viel dafür s
Eigene Webseiten selber pflegen können!Ohne Programmierkenntnisse und Fremdsoftware. Einfach einloggen, Seite auswählen, Preis, Text oder Fotoändern.Besser gehts nicht. Zeit und Geld gespart.