BGH: Nur TÜV-Unternehmen dürfen die Marke „TÜV“ verwenden

"TÜV" ist und bleibt eine geschützte Marke. Sie
darf ausschließlich von TÜV-Unternehmen verwendet werden.
Gleichzeitig wird einer Berliner Prüffirma untersagt, mit dem Begriff
"privater TÜV" zu werben. Dies geht aus einem Urteil des
Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. August 2011 hervor.

Der BGH bestätigt in seinem Urteil die große Bekanntheit der Marke
"TÜV". Gleichwohl handelt es sich dabei nicht um eine für

Einladung zur Wirtschaftsrat-Pressekonferenz / „Die Union muss aus der Krise finden und ihr wirtschaftspolitisches Profil schärfen“

Sehr geehrte Damen und Herren,

ganz herzlich lädt der Wirtschaftsrat der CDU zu einer
Pressekonferenz mit Mittagsimbiss ein:

Am: Donnerstag, 06. Oktober 2011, um: 11:30 Uhr,
im Haus des Wirtschaftsrates
Luisenstraße 44 / Ecke Reinhardstraße, Berlin-Mitte

Der Wirtschaftsrat hat im September eine Umfrage in Zusammenarbeit
mit Forsa durchgeführt, an der sich 2.712 Mitglieder beteiligt haben.

Die Ergebnisse liefern damit das umfassendste und repräsenta

Cloud Computing: „Wolke 7“ mit Fragezeichen

Beim Cloud Computing stellen
Dienstleister Netzwerkkapazitäten für Unternehmensnutzer bereit – je
nach Bedarf. So lassen sich IT-Prozesse auslagern, standardisieren
und damit Kosten senken. Die "Rechnerwolke" wertet die heute noch
durch viele isolierte elektronische Lösungen gekennzeichnete
IT-Landschaft auf.

Aber: Das Thema muss im Zusammenhang mit den Bereichen Datenschutz
und -sicherheit, Compliance und Recht diskutiert werden.

Mit seinem neuen BME-Praxis

BLL: Lebensmittelwirtschaft wird Vorgaben der neuen Lebensmittelinformationsverordnung zügig umsetzen

Mit der heutigen Verabschiedung der
Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) durch die
EU-Mitgliedstaaten ist der Startschuss für die europaweit einheitlich
verpflichtende Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln gefallen. Der
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) geht
davon aus, dass die deutsche Lebensmittelwirtschaft die Vorgaben
innerhalb der Übergangsfristen zügig umsetzen wird.
BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst