Das Steuerbürokratieabbaugesetz hat den Stein ins Rollen gebracht: Bilanzierende Unternehmen sind ab dem Jahr 2013 verpflichtet, den Inhalt ihrer Bilanz sowie ihrer Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz, Taxonomie, an das Finanzamt zu übermitteln.
Da die E-Bilanz nicht nur die Art und Weise der Übermittlung verändert, sondern die Angaben in der E-Bilanz weit über die im handelsrechtlichen Abschluss hinausgehen, wird die
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Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Anleihe: EUR 5.000.000 DZ BANK Inhaberschuldverschreibung mit
Aktienandienungsrecht auf BayWA AG von 2012/2012;
ISIN: DE000DZ9JY65;
Valuta: 28.06.2012