IHK-Umfrage zur E-Bilanz

Das Steuerbürokratieabbaugesetz hat den Stein ins Rollen gebracht: Bilanzierende Unternehmen sind ab dem Jahr 2013 verpflichtet, den Inhalt ihrer Bilanz sowie ihrer Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz, Taxonomie, an das Finanzamt zu übermitteln.
Da die E-Bilanz nicht nur die Art und Weise der Übermittlung verändert, sondern die Angaben in der E-Bilanz weit über die im handelsrechtlichen Abschluss hinausgehen, wird die

EANS-Kapitalmarktinformation: DZ BANK AG / Aufnahme von Anleihen undÜbernahmen von Gewährleistungen gemäß § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG

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Anleihe: EUR 5.000.000 DZ BANK Inhaberschuldverschreibung mit
Aktienandienungsrecht auf BayWA AG von 2012/2012;
ISIN: DE000DZ9JY65;
Valuta: 28.06.2012

Anleihe: EU