Anleger erheben schwere Vorwürfe gegen die Postbank und deren Vertrieb:
Die Postbank AG gab Kundendaten zum aggressiven Vertrieb an die Postbank Finanzberatung AG. Diese verkaufte ausgerechnet älteren und unbedarften Postbank-Kunden toxische Anlagepapiere. Die Schadsumme soll im zweistelligen Milliardenbereich liegen. Auch die Deutsche Bank dürfte betroffen sein.
Die Zusendung von Werbung per E-Mail ist ohne vorherige Zustimmung des Empfängers unzulässig. Bei einer Privatperson handelt es sich um einen rechtswidrigen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht, bei einer Firma oder einem Unternehmern ist es ein rechtswidriger Eingriff in den Gewerbebetrieb. Beide Empfängerkreise sind berechtigt, den so werbenden kostenpflichtig abzumahnen. Nach dem Wettbewerbsrecht (UWG) ist das daneben überdies auch noch unlauter und kann demnach auch