DGAP-News: SNP Schneider-Neureither&Partner AG: Roland Weise neuer Aufsichtsratsvorsitzender der SNP AG

DGAP-News: SNP Schneider-Neureither&Partner AG / Schlagwort(e):
Personalie
SNP Schneider-Neureither&Partner AG: Roland Weise neuer
Aufsichtsratsvorsitzender der SNP AG

12.11.2013 / 15:49

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Corporate News

Roland Weise neuer Aufsichtsratsvorsitzender der SNP AG

Heidelberg, 12. November 2013 – In der Führung des Aufsichtsrates der SNP
Schneider-Neureither&Partner AG, Heidelberg, (ISIN DE0007203705) kommt es
z

Politiker von CDU und FDP kritisieren SPD-Öffnung für Links-Koalitionen scharf

Dass die SPD bei der nächsten Bundestagswahl 2017 eine Koalition mit der Partei Die Linke nicht mehr ausschließen will, stößt bei Politikern von CDU und FDP auf scharfe Kritik. "Das Modell Rot-Rot-Grün steckt schon lange in den Köpfen derjenigen Sozialdemokraten, die es an die Fleischtöpfe der Macht drängt", sagte der Chef der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Mike Mohring, "Handelsblatt-Online". Dass deren Themen und Köpfe

forsa-Studie: Marketer zwischen Akzeptanz, neuen Aufgaben und Zahlendruck (FOTO)

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Geschäftsführung, Vertrieb, IT und das Marketing sind sich zu rund
80 Prozent einig: Der Beitrag des Marketings zum Unternehmenserfolg
lässt sich messen. Das ergab die Studie "Image des Marketings", die
das Marktforschungsinstitut forsa im Auftrag von Adobe Systems
durchgeführt hat. Im Rahmen der Untersuchung wurden jeweils 75
Mitarbeiter der Bereiche IT, Vertrieb und Geschäftsführung sowie 100
Mitarbeiter des Marketings in privatwirtschaftlichen

SV-Geschäftsbereich Kommunikation unter neuer einheitlicher Leitung

Im Zuge der Neuausrichtung des Geschäftsbereichs
Kommunikation im Unternehmensbereich Fachinformation des Süddeutschen
Verlages (SV) wird Martin Korosec, bisher Geschäftsführer der
Verlages Werben & Verkaufen, das Unternehmen verlassen.

SV-Geschäftsführer Karl Ulrich: "Martin Korosec hat mit seiner
langjährigen Tätigkeit für den Verlag maßgeblichen Anteil an der
erfolgreichen Entwicklung der Titel W&V, Kontakter und Lead Dig

bvbf: Unterlassungen beim Brandschutz in Arbeitsstätten können teuer werden

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Kassel. – Verstöße des Arbeitsgebers, also des Betreibers einer Arbeitsstätte, gegen geltendes Arbeitsrecht können geahndet werden. Der Arbeitgeber hat nämlich die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass von ihr keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Die zuständigen Ministerien der Bundesländer haben dazu im "Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik&qu