SEVEN PRINCIPLES AG erweitert Vorstand
Joseph Kronfli zum neuen COO bestellt
Joseph Kronfli zum neuen COO bestellt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 28.01.2014 entschieden, dass die Kriterien für die Beurteilung von Kreditwürdigkeit nicht dem Auskunftsanspruch des Bundesdatenschutzgesetzes unterliegen (Urteil vom 28.01.2014 – VI ZR 156/13).
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa)
startet unter dem neuen Chefredakteur Sven Gösmann einen
Personal-Austausch mit seinen Kunden. Im Programm "Change your seat"
sollen sich beide Seiten näher kennenlernen, wie der 48-Jährige im
Titelinterview des "medium magazin" ankündigt (Erscheinungstermin:
10. März). "Wir laden Kollegen ein, ein paar Tage bei dpa
mitzuarbeiten. Umgekehrt gehen dpa-Kollegen in die Häuser der
Kunden."
Zudem
Sport- und Outdoorversender entscheidet sich für das Warenwirtschaftssystem der D&G-Software GmbH
In der Woche vom 10. März bis 14. März sind
folgende Presseveröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes
vorgesehen (die Veröffentlichungen erfolgen in der Regel um 8.00
Uhr):
Mo., 10.03.2014
Umsatzindex im Verarbeitenden Gewerbe (Januar 2014)
Mo., 10.03.2014
Zur Handwerksmesse München (12.-18.03.): Beschäftigte und Umsatz im
Handwerk (Jahr 2013)
Mo., 10.03.2014
Inlandstourismus (Januar 2014)
Di., 11.03.2014
Arbeitskostenindex (4. Quartal 2013)
Di.
Mit Urteil vom 22. Januar 2014 hat sich der I. Zivilsenat des BGH mit der Zulässigkeit eines Domainnamens beschäftigt, der sich in an einem bekannten Domainnamen orientierte und sich von diesem nur durch einen bewusst eingebauten Rechtschreibfehler unterschied.
Aus den geltenden Lizenzbedingungen für die Nutzung eines Fotos im Internet kann sich nach Auffassung des Landgerichts Köln ergeben, dass der geforderte Urhebervermerk bereits in der Bilddatei selbst enthalten sein muss.
Verstärkung des US-Vertriebspartnernetzes bei Mikrotron
Ratgeber "Herausforderung Selbständigkeit" neu aufgelegt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Rahmen eines Vorabentscheidungs-ersuchens (Urteil v. 13.02.14 in der Rechtssache C-466/12) entschieden, dass ein Webseitenbetreiber, der von seiner Internetseite auf fremde, urheberrechtlich geschützte Werke auf einer anderen Webseite verlinkt, keine Urheberrechtsverletzung begeht, sofern die auf der anderen Webseite dargestellten Werke dort jedermann frei zugänglich sind.