Kerzenhersteller EIKA: LG Fulda bestätigt Erstrangigkeit der Forderungen von ACI / Unternehmen ist nun mit 15 Mio EUR größter Gläubiger – Mögliche Schadensersatzforderung gegen Insolvenzverwalterin

Das LG Fulda hat mit dem Urteil vom 30.3.2015
festgestellt, dass die von Robin Lohmann vertretene ACI Real Estate
LLC zur Insolvenztabelle des Kerzenherstellers EIKA GmbH angemeldete
Forderung in Höhe von 12,7 Mio. Euro nebst Zinsen (zusammen rund 15
Mio. Euro) als erstrangige Forderung zu behandeln ist. (AZ 4 O
453/12) Robin Lohmann hatte sowohl die Geschäftsführer der EIKA GmbH,
Peter Rasenberger und Markus Toschek, als auch die
Insolvenzverwalterin Sandra Mitter aus Kasse

Seminar der Welke Akademie: Praxiswissen Verkaufsmanagement

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Gemeinsamer Brief der Konzernbetriebsräte an Minister Gabriel

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31. März 2015, mit dem Sie in
den Dialog mit uns Betriebsräten der Energieversorger in Deutschland
treten. Mit diesem Brief möchten wir Ihr Dialogangebot nutzen, denn
bisher hatten Sie persönlich in dieser Sache nicht mit uns
gesprochen.

Wir Betriebsräte und unsere Gewerkschaften unterstützen die
Energiewende und den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland.
Auch wir wollen