Der Masterstudiengang „Angewandte Familienwissenschaften“ hat noch Plätze frei! Bewerbungen bis zum 31. 12. möglich

Im Sommersemester 2016 startet erneut der Weiterbildungs-Master ?Angewandte Familienwissenschaften? an der HAW Hamburg. Der 2013 eingerichtete berufsbegleitende Studiengang ist der erste interdisziplinäre Studiengang dieser Art im deutschsprachigen Raum.
Familien stehen in unserer zunehmend komplexer werdenden Gesellschaft vor immer neuen Herausforderungen. Dies betrifft zum Beispiel diverser werdende Familienstrukturen, aber auch notwendige familiäre Anpassungen an die Flexib

Skandal im Infinus-FuBus-Verfahren / Das Oberlandesgericht Dresden erklärt (erstmals) die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters, hier der Future Business KGaA für nichtig

Das Oberlandesgericht Dresden hat in seinem Urteil
vom 9.12.2015 dem von Rechtsanwalt Sascha Borowski (Kanzlei Mattil &
Kollegen) vertretenen Schuldverschreibungsgläubiger recht gegeben. Es
stellte fest, dass der Bestellungsbeschluss eines gemeinsamen
Vertreters nichtig ist.

Sowohl die Parteien, als auch das Gericht haben in diesem
Verfahren und mit dieser Entscheidung Neuland betreten. Erstmals
wurde nach unserem Kenntnisstand der Bestellungsbeschluss eines
gemeinsamen Vertret

Liebermann zur Professorin an der Berufsakademie ernannt

Liebermann zur Professorin an der Berufsakademie ernannt

Dr. Susanne Liebermann wurde von Wissenschaftsminister Kristin Alheit zur Professorin an der Berufsakademie der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein ernannt. Die im bayrischen Altmühltal gebürtige Diplom-Psychologin lehrt seit April in den dualen Studiengängen der Berufsakademie in Kiel und Flensburg unter anderem Personalwirtschaft, Human Ressource Management sowie Corporate Governance.

Nach ihrem Studium mit Schwerpunkt Arbeits- und Organisationspsychologie an der Universit&a

Wann ist der richtige Zeitpunkt? / Von Klaus Naeve, Leiter Stiftungsberatung bei der Privatbank Berenberg

In unserer Beratungspraxis begegnet uns häufig die
Frage, ob eine Stiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen errichtet
werden soll. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Doch es gibt
auch eine interessante dritte Alternative.

Die Stiftungserrichtung zu Lebzeiten

Bei der Stiftungserrichtung zu Lebzeiten kann sich der Stifter
aktiv in die Stiftungsarbeit einbringen und die Stiftungskultur
mitprägen. Erweist sich die Stiftungssatzung als nicht
praxistauglich, kann er nac