Aussichtsreiche Kandidaten: Gold, Uran, Kobalt

An Goldinvestments kommt eigentlich kein Anleger vorbei. Aber auch Uran und Kobalt sollten nicht vergessen werden.
Zu den wichtigsten Rohstoffen der Zukunft gehört Kobalt. Für die Produktion von Batterien in Elektroautos ist Kobalt notwendig und daher stark nachgefragt auf der Welt. Selbst wenn es gelingt den Kobaltanteil in den Batterien zu verringern, ganz ohne Kobalt wird es nicht gehen, jedenfalls nicht in absehbarer Zeit. Dass das meiste Kobalt aus dem Kongo kommt, wo es oft unter

Ecuador ist ein kleines Land, besitzt aber Gold im Boden

Hügel und Flüsse bedecken das artenreiche Ecuador. Gold wurde dort erstmals im 16. Jahrhundert entdeckt.
Das Streben nach Fortschrittlichkeit zeigt sich in den Plänen Ecuadors Projekte in den Bereichen der erneuerbaren Energien zu entwickeln. Vor allem Photovoltaik-, Windkraft- und Geothermie- sowie Biomasseprojekte sollen gefördert werden. Aber auch der Bergbau soll nicht zu kurz kommen, denn es gibt Gold in Ecuador.
Noch macht der Bergbau in Ecuador nur einen kleinen Teil d

Gold weiter im Interesse der Anleger

.
Aktuell hat der Goldpreis die 1.800-US-Dollar-Marke fast wiederzurückerobert.
Nach dem Allzeithoch vom vergangenen Sommer war die Performance des Goldpreises im ersten Halbjahr 2021 eher unterdurchschnittlich. Denn ein stärkerer US-Dollar und Gewinne bei den Renditen zehnjähriger Staatsanleihen machten dem Goldpreis zu schaffen. Zusätzlich dürfte die Risikobereitschaft der Anleger dem sicheren Hafen Gold entgegengestanden haben. Der US-Arbeitsmarktbericht sorgte k&uuml

Elektronische Kassen erst ab September 2023 dem Finanzamt melden

Eigentlich müssen Unternehmen seit 2020 ihre elektronischen Registrierkassen ihrem Finanzamt auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck melden. Bisher gibt es jedoch keinen Vordruck. Im September 2023 soll es wohl soweit sein. Das ist aus dem Bundesfinanzministerium zu hören.
Seit Januar 2020 müssen Unternehmerinnen und Unternehmer theoretisch ihre neuen elektronischen Registrierkassen ihrem zuständigen Finanzamt melden. Und zwar innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder