Der Vorsitzende des Deutschen
Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, fordert eine gesetzliche
Regelung, die eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der
Vergütung für die mehr als 20.000 inhabergeführten Apotheken in
Deutschland anhand einer fairen Berechnungsmethode garantiert. „Wir
brauchen keine Lippenbekenntnisse, wir brauchen Unterstützung in der
Sache“, sagte er zur Eröffnung der pharmazeutischen Fachmesse
„expopharm“ in Düsseldorf. In Richtung Politik fuhr Becker fort:
„Sonntagsreden durften wir uns zur Genüge anhören. Die deutschen
Apothekerinnen und Apotheker erwarten Taten.“ Das Festhonorar in Höhe
von derzeit 8,35 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel ist seit
2004 nur einmal – im Jahr 2013 – leicht erhöht worden. Einen Anspruch
auf regelmäßige Überprüfung gibt es bislang nicht. Die Apotheken, so
Becker, hätten deshalb keinerlei Planungssicherheit.
„Gesundheitsministerium und Wirtschaftsministerium schieben sich
hier in einem –Schwarzer Peter—Spiel gegenseitig die Verantwortung
zu und verzögern den Prozess“, sagte Becker zur geforderten Anpassung
der Berechnungsmethode für das Festhonorar. Die derzeitige Methode
sei leistungsfeindlich, weil sie Mehrarbeit in den Apotheken mit
Honorabzug strafe. Becker weiter: „Teil des ,Schwarzer Peter´-Spiels
der Politik ist der immer wieder kolportierte Vorwurf, die
Apothekerschaft würde keine ausreichenden Daten für die Diskussion
liefern. Das ist falsch, schon aus Eigeninteresse haben wir die
erforderlichen Daten immer geliefert. Und wir werden es
selbstverständlich auch in Zukunft tun.“ Ein Berechnungsmodus, der
ein Mehr an Leistungen honoriere und die Apotheker an der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung teilhaben lasse, sei dringend
erforderlich, so der DAV-Vorsitzende.
Neben dem Festhonorar machte Becker auch dringenden
Handlungsbedarf bei der Rezepturgebühr, der Dokumentation von
Betäubungsmitteln und dem Notdienstzuschlag aus. „Auch hier ist die
Politik in der Pflicht, ihre Zusagen an uns einzuhalten.“ In Richtung
der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kritisierte er den
Missbrauch von Retaxationen (Einbehaltung des Apothekenhonorars und
sogar des Einkaufspreises von Arzneimitteln), die oft schon bei
kleinsten Formfehlern auf dem Rezept praktiziert würden. Die
gesetzlich vorgegebenen Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband
seien gemeinsam für gescheitert erklärt worden. Becker: „Der DAV hat
die Schiedsstelle angerufen. Die ausführlichen juristischen
Schriftsätze sind erstellt und gehen in diesen Tagen der
Schiedsstelle zu. Wir erwarten nun eine praktikable und
praxisbezogene Lösung dieser unsäglichen Geschichte.“
Weitere Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt:
Ansprechpartner (z.Zt. Pressestelle Deutscher Apothekertag,
0211 947 5100):
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004 132, r.kern@abda.de
Christian Splett, Pressereferent, 030 40004 137, c.splett@abda.de