Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche
Pflegerat (DPR) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben
heute das neue Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 vorgestellt. Es
ermittelt den Pflegepersonalbedarf eines Krankenhauses für die unmittelbare
Versorgung der Patienten auf allen bettenführenden Stationen. Zudem definiert es
die notwendige Pflegepersonalausstattung für die Stationen des gesamten
Krankenhauses. „Mit der PPR 2.0 steht nun eine grundlegend überarbeitete und
modernisierte Fassung der seit langem bekannten und genutzten
Pflegepersonalregelung (PPR) zur Verfügung. Im Herbst 2019 wurde sie einem
Machbarkeitstest unterzogen, an dem sich auch evangelische Krankenhäuser
beteiligten. Dabei wurden mehr als 30.000 Datensätze aus 44 Krankenhäusern
analysiert. Wir begrüßen diese Interimslösung ausdrücklich. Besonders freut uns,
dass mit der Einbindung des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores (PKMS) und des
Barthel-Index(1) auch besonders vulnerable Patientengruppen wie kognitiv oder
motorisch eingeschränkte Menschen bei der Bestimmung des Pflegebedarfs
berücksichtigt werden. Mit dem neuen Pflegepersonalbemessungsinstrument werden
die Weichen in die richtige Richtung gestellt, um Patienten qualifiziert zu
versorgen und ihnen die benötigte Zuwendung entgegenzubringen, die den
Heilungsprozess unterstützt. Zugleich werden die Arbeitsbedingungen für unsere
Mitarbeitenden in der Pflege verbessert. Dadurch können Pflegefachkräfte, die
aus dem Beruf ausgeschieden sind, zur Rückkehr motiviert werden. Das trägt
ebenso zu einer Verminderung des Fachkräftemangels bei wie ein Wegfall der
Pflegepersonaluntergrenzen durch die Einführung der PPR 2.0″, betont Christoph
Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).
Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung
„In der Natur einer Interimslösung liegt es, dass sie zu einer endgültigen
Version weiterentwickelt werden muss. Das ist auch bei der PPR 2.0 der Fall und
wir freuen uns darauf, die Expertise des DEKV in diesen Prozess einzubringen.
Dabei gehen wir davon aus, dass ein zukünftiges
Pflegepersonalbemessungsinstrument Lösungen für die Nachtschicht und die
Intensivstation umfasst und Zuwendung als ein wesentlicher Faktor zur
Unterstützung der Gesundung künftig noch stärker Berücksichtigung findet.
Darüber hinaus ist es uns wichtig, die PPR 2.0 weiter auszudifferenzieren, indem
auch der Skill-Mix einbezogen wird: Es muss festgelegt werden, welche
Qualifikation Pflegekräfte für die jeweilige Aufgabe benötigen: Das Spektrum
reicht von der Pflegehilfskraft über die Pflegefachkraft bis zu akademisch
ausgebildeten Mitarbeitenden. Erst auf dieser Basis können Krankenhäuser ihren
Pflegepersonalbedarf vor dem Hintergrund der beruflichen Vielfalt der Pflege
differenziert planen“, so Radbruch weiter.
(1) Verfahren zur Erfassung und Bewertung grundlegender Alltagsfunktionen.
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