Heute tritt das zwischen Deutschland und der
Republik Albanien geschlossene Sozialversicherungsabkommen in Kraft.
Von dem Abkommen profitieren Rentner und Beschäftigte beider Länder.
Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Wer in Deutschland und Albanien gearbeitet hat, genießt durch das
Abkommen zukünftig Vorteile bei der Rente. Unter anderem können die
für einen Rentenanspruch notwendigen Versicherungszeiten nun in
beiden Ländern erworben werden. Dadurch lassen sich Lücken im
Versicherungsverlauf schließen. Berechnet werden die Renten aber nur
aus den im jeweiligen Vertragsstaat zurückgelegten Zeiten.
Vorteilhaft ist das Abkommen auch für vorübergehend im anderen
Vertragsstaat beschäftigte Arbeitnehmer. Wird beispielsweise ein in
Deutschland Beschäftigter von seinem Arbeitgeber nach Albanien
entsandt, um dort eine Arbeit für ihn auszuführen, gelten für diese
Beschäftigung während der ersten 24 Kalendermonate weiterhin die
deutschen Rechtsvorschriften. Beschäftigte müssen also nicht mehr vom
deutschen in das albanische Rentensystem wechseln. Das Gleiche gilt
umgekehrt für Entsendungen aus Albanien.
Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten im Ausland gibt es im
Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder am kostenlosen
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10004800.
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Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
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