Deutsch-philippinisches Sozialversicherungsabkommen tritt ab 1. Juni 2018 in Kraft

Morgen tritt das zwischen Deutschland und der
Republik der Philippinen geschlossene Sozialversicherungsabkommen in
Kraft. Von dem Abkommen profitieren Rentner und Beschäftigte beider
Länder. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin
hin.

Wer in Deutschland und den Philippinen gearbeitet hat, genießt
durch das Abkommen zukünftig Vorteile bei der Rente. Unter anderem
können die für einen Rentenanspruch notwendigen Versicherungszeiten
nun in beiden Ländern erworben werden. Dadurch lassen sich Lücken im
Versicherungsverlauf schließen. Berechnet werden die Renten aber nur
aus den im jeweiligen Vertragsstaat zurückgelegten Zeiten.

Vorteilhaft ist das Abkommen auch für vorübergehend im anderen
Vertragsstaat beschäftigte Arbeitnehmer. Wird beispielsweise ein in
Deutschland Beschäftigter von seinem Arbeitgeber nach den Philippinen
entsandt, um dort eine Arbeit für ihn auszuführen, gelten für diese
Beschäftigung während der ersten 48 Kalendermonate weiterhin die
deutschen Rechtsvorschriften. Beschäftigte müssen nicht mehr vom
deutschen in das philippinische Rechtssystem wechseln. Das Gleiche
gilt umgekehrt für Entsendungen aus den Philippinen.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten im Ausland gibt es im
Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder am kostenlosen
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.

Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
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