Morgen tritt das zwischen Deutschland und der 
Republik der Philippinen geschlossene Sozialversicherungsabkommen in 
Kraft. Von dem Abkommen profitieren Rentner und Beschäftigte beider 
Länder. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin 
hin.
   Wer in Deutschland und den Philippinen gearbeitet hat, genießt 
durch das Abkommen zukünftig Vorteile bei der Rente. Unter anderem 
können die für einen Rentenanspruch notwendigen Versicherungszeiten 
nun in beiden Ländern erworben werden. Dadurch lassen sich Lücken im 
Versicherungsverlauf schließen. Berechnet werden die Renten aber nur 
aus den im jeweiligen Vertragsstaat zurückgelegten Zeiten.
   Vorteilhaft ist das Abkommen auch für vorübergehend im anderen 
Vertragsstaat beschäftigte Arbeitnehmer. Wird beispielsweise ein in 
Deutschland Beschäftigter von seinem Arbeitgeber nach den Philippinen
entsandt, um dort eine Arbeit für ihn auszuführen, gelten für diese 
Beschäftigung während der ersten 48 Kalendermonate weiterhin die 
deutschen Rechtsvorschriften. Beschäftigte müssen nicht mehr vom 
deutschen in das philippinische Rechtssystem wechseln. Das Gleiche 
gilt umgekehrt für Entsendungen aus den Philippinen.
   Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten im Ausland gibt es im
Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder am kostenlosen
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.
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Dr. Dirk von der Heide
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