Deutsche gesetzliche Unfallversicherung – Von Vorsorge bis Nachsorge alles unter einem Dach (AUDIO)

Anmoderationsvorschlag:

Hand eingeklemmt, Zahn ausgeschlagen oder vielleicht sogar
Schlimmeres – auch bei der Arbeit passiert schnell mal ein Unfall.
Wie schnell, das zeigen die aktuellen Zahlen der gesetzlichen
Unfallversicherung. Danach gab es allein 2016 fast 880.000
meldepflichtige Arbeitsunfälle. Das sind immerhin fast 22
Arbeitsunfälle je 1.000 Vollbeschäftigte. Zuständig ist dann nicht
die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Sie
versichert alle abhängig Beschäftigten in Deutschland, aber auch
Kitakinder, Schüler und Menschen im Ehrenamt. Beiträge bezahlen die
Versicherten in der Regel aber nicht. Wie das funktioniert und was
Ihre gesetzliche Unfallversicherung für Sie tut – Helke Michael hat
sich mal schlau gemacht.

Sprecherin: Die gesetzliche Unfallversicherung – das sind die
Unfallkassen und die Berufsgenossenschaften. Sie kümmern sich unter
anderem um unsere Abs icherung, falls bei der Arbeit beziehungsweise
auf dem Weg dahin oder zurück etwas passiert, oder wenn wir wegen
unserer Tätigkeit eine Berufskrankheit bekommen.

O-Ton 1 (Michael Quabach, 20 Sek.): „Die Berufsgenossenschaften
und Unfallkassen organisieren die medizinische Behandlung. Sie
kümmern sich um die Rückkehr in den Beruf. Es gibt da speziell
ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sogenannte
Reha-Manager, die die Rehabilitation steuern und begleiten. Und für
bestimmte Verletzungen oder bestimmte Erkrankungen gibt es auch
spezialisierte Unfallkrankenhäuser.“

Sprecherin: Erklärt Michael Quabach vom Spitzenverband DGUV.
Bleiben nach einem Unfall Schäden zurück, gibt es je nach Schwere der
Folgen auch finanzielle Unterstützung, die sogenannte „Unfallrente“.

O-Ton 2 (Michael Quabach, 22 Sek.): „Und diese Unfallrente soll
die Beeinträchtigungen durch einen Arbeitsunfall ausgleichen. Um den
bürokratischen Aufwand dabei möglichst gering zu halten, sieht das
Gesetz vor, dass dieser Schaden abstrakt berechnet wird. Und es gibt
dabei noch einen großen Vorteil: Dadurch, dass sich die Forderungen
unmittelbar an die Unfallversicherung richten, haben Beschäftigte
immer einen solventen Ansprechpartner, auch wenn es ihr Unternehmen
nicht mehr gibt.“

Sprecherin: Das gilt auch bei anerkannten Berufskrankheiten.
Gesetzlich unfallversichert ist übrigens so gut wie jeder in
Deutschland – von den Berufstätigen, über die Kinder in den Kitas,
Schüler und Studenten bis hin zu denen, die ehrenamtlich tätig sind.
Und zwar ganz automatisch, ohne sich irgendwo anmelden zu müssen und
ohne auch nur einen Cent dafür zu zahlen.

O-Ton 3 (Michael Quabach, 21 Sek.): „Die Beiträge für die
Beschäftigten zahlen alleine die Arbeitgeber – das ist anders, als
wir das in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kennen.
Unternehmer können übrigens auch selbst versichert sein – entweder
gesetzlich oder freiwillig. Und die Gruppen, die versichert sind,
ohne beschäftigt zu sein, wie zum Beispiel Schüler, Studierende und
dergleichen, deren Versicherungsschutz wird vom Staat finanziert.“

Abmoderationsvorschlag:

Vom Kleinkind bis zum Rentner – Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen sichern viele Menschen gegen die Folgen von Arbeits-,
Schul- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren ab. In der Regel bezahlen die Versicherten dafür
nichts! Ob Sie dazu gehören, unter welchen Umständen Sie welche
Ansprüche geltend machen können und noch jede Menge andere Infos
finden Sie in der Infobroschüre „In guten Händen“ und natürlich auch
im Netz unter www.dguv.de.

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unallkassen
030-288763768
presse@dguv.de

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