DUH setzt Saubere Luft in Bielefeld, Bochum, Düren, 
Gelsenkirchen, Hagen, Oberhausen und Paderborn durch und bringt Verkehrswende 
voran – Umfassende Maßnahmenpakete für die Zurückdrängung von Pkws aus den 
Städten und den Ausbau und die Vergünstigung von Bahn, Bus und Tram, erhebliche 
Verbesserungen für den Radverkehr und Nachrüstung schmutziger Diesel-Busse und 
Kommunalfahrzeuge – Sollten die vereinbarten Maßnahmen nicht ausreichen, 
entscheidet ein Schiedsgericht auf Anrufung der DUH – Einhaltung des Grenzwerts 
für Stickstoffdioxid wird somit in diesen sieben großen NRW-Städten für das Jahr
2020 sichergestellt
In den Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land 
Nordrhein-Westfalen für die Saubere Luft in Bielefeld, Bochum, Düren, 
Gelsenkirchen, Hagen, Oberhausen und Paderborn haben die DUH, das beklagte Land 
und die Städte unter Vermittlung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW 
gerichtliche Vergleiche geschlossen. Mit dem ausgehandelten Maßnahmenkatalog 
verpflichten sich das Land NRW und die Städte, den Grenzwert für das 
Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 im Jahresmittel in diesem 
Jahr erstmals einzuhalten. Die Vergleiche sind seit dem heutigen 28. Februar 
2020 rechtswirksam. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth 
unterstützt die Klagen für Saubere Luft der DUH.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Heute ist ein guter Tag für 
die Saubere Luft in sieben großen Städten in Nordrhein-Westfalen. Wir freuen uns
über die detaillierten Maßnahmenkataloge, die wir jeweils unmittelbar mit der 
NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und den jeweiligen Stadtoberhäuptern 
vereinbaren konnten. Nach zehn langen Jahren durch Dieselabgase vergifteter 
Stadtluft ist die Saubere Luft nun in greifbarer Nähe. Wenn alle beschlossenen 
Maßnahmen konsequent und schnell umgesetzt werden, wird die Einhaltung des 
Grenzwerts für das Dieselabgasgift NO2 in diesen sieben Städten gelingen. Um zu 
verhindern, dass beschlossene Maßnahmen nicht oder nur halbherzig umgesetzt 
werden, haben wir in allen sieben Vergleichen einen Kontrollmechanismus 
verankert, der über die Anrufung einer Schiedsstelle unmittelbar weitere 
Maßnahmen wie Diesel-Fahrverbote auslösen kann.“
DUH, Land und die jeweiligen Städte haben in den Vergleichen vereinbart, dass 
die DUH über die vorhandenen sowie weitere von der DUH benannte Messstellen 
kontinuierlich über die Entwicklung der Belastungswerte informiert wird und, 
falls die erwartete Minderung nicht eintritt, weitere verkehrslenkende oder 
verkehrsreduzierende Maßnahmen ergriffen werden.
Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt: „Ähnlich wie in 
den bisherigen Verfahren zu Bonn, Dortmund und Essen sind Vergleiche gelungen, 
die endlich rechtmäßige Zustände schaffen. Mehrstufige Maßnahmen und 
kontinuierliche Kontrollen an verschiedenen Messpunkten geben allen Seiten 
Transparenz und Handlungssicherheit.“
Wesentlicher Bestandteil der Vergleichsvereinbarung ist zudem eine fortlaufende 
Wirkungskontrolle der festgesetzten Maßnahmen. Sollte die DUH Erkenntnisse 
haben, dass Grenzwerte überschritten werden, ist das Land verpflichtet, diesen 
Verdachtsfällen nachzugehen. Führen die beschlossenen Maßnahmen nicht zur einer 
Grenzwerteinhaltung im Jahresmittel 2020, sehen die Vereinbarungen 
„Auffanglösungen“ vor. Sollte selbst mit den vereinbarten Auffangmaßnahmen immer
noch eine Überschreitung bleiben, gibt es ein Schiedsverfahren, in dem 
kurzfristig wirksame harte Maßnahmen wie ein Dieselfahrverbot zusätzlich 
beschlossen werden. Ein derartiger Schiedsspruch ist nicht mehr anfechtbar.
Alle Maßnahmen und die Auffanglösung werden in neue rechtsgültige 
Luftreinhaltepläne aufgenommen. Dieser enthält außerdem Prognosen zur 
Entwicklung der NO2-Werte. Damit ist eine unverzügliche Umsetzung der Maßnahmen 
garantiert.
Alle drei Parteien der Vergleiche, das Land NRW, die jeweilige Stadt und die 
DUH, fordern zudem in der Präambel des richterlichen Vergleichs die Autokonzerne
zu einer beschleunigten Hardware-Nachrüstung der schmutzigen 
Diesel-Bestandsfahrzeuge auf. Zudem hat sich das Land verpflichtet, zu prüfen, 
welche Dieselfahrzeuge im Landesbesitz kurzfristig nachgerüstet werden. Hierzu 
wurden für das 1. Quartal 2020 Gespräche zwischen der DUH und der 
Landesregierung vereinbart.
Hintergrund
Aus den jeweils umfangreichen Maßnahmenpaketen der gerichtlichen Vergleiche 
nachfolgend einzelne ausgewählte Maßnahmen:
Maßnahmenpaket Bielefeld:
Durch die dauerhafte Umgestaltung des Bielefelder Jahnplatzes und weiterer 
Verkehrslenkungsmaßnahmen wird der motorisierte Individualverkehr an diesem 
zentralen Innenstadtplatz um 45% reduziert und die Aufenthaltsqualität deutlich 
verbessert.
Über die im Vergleich enthaltenen konkreten Maßnahmen zum Ausbau der 
Radinfrastruktur spricht sich die DUH für die Annahme der Ziele des 
Radentscheids Bielefeld aus und empfiehlt der Stadt, diese schnellstmöglich 
umzusetzen. Alle technisch nachrüst- und förderbare Kommunalfahrzeuge erhalten 
eine Hardware-Nachrüstung auf Euro VI.
Maßnahmenpaket Bochum:
Auf der Herner Straße wird eine kontinuierliche Verkehrszählung eingerichtet und
im Rahmen des Vergleichs die Verkehrsmenge um 21 % reduziert. Die 
Parkraumbewirtschaftung wird räumlich und zeitlich ausgeweitet und kostenfreies 
Parken stark reduziert. Die Einrichtung weiterer von der DUH benannter 
Messstellen soll sicherstellen, dass keine neuen bzw. bisher unbekannte 
Grenzwertüberschreitungen mit dem Dieselabgasgift NO2 bestehen. Die Stadt Bochum
wird sich bei der BOGESTRA für die Hardware-Nachrüstung aller technisch 
nachrüst- und förderbaren Busse auf Euro VI einsetzen. Alle technisch nachrüst- 
und förderbare Kommunalfahrzeuge erhalten eine Hardware-Nachrüstung auf Euro VI.
Maßnahmenpaket Düren:
Einführung eines LKW-Fahrverbot und deutliche Reduzierung der Verkehrsmengen und
die Verringerung der Fahrspuren von vier auf zwei auf der Euskirchener Straße. 
Diese Maßnahmen bleiben auch nach Freigabe der kompletten Ostumgehung bestehen. 
Zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV wurde der Stadttarif von 2,70EUR auf 
1,50EUR reduziert. Die Stadt Düren wird sich bei demRurtalbus für die 
Hardware-Nachrüstung aller technisch nachrüst- und förderbaren Busse auf Euro VI
einsetzen
Maßnahmenpaket Gelsenkirchen:
Das Fahrverbot für LKW auf der Kurt-Schumacher-Straße wird weiter verschärft und
wirkungsvoll kontrolliert. Weitere Fahrradstraßen sind vereinbart, ebenso der 
Ausbau der Radabstellanlagen und eine „Sofortprogramm Mängelbeseitigung“ als 
weitere Schritte, den Radverkehr zu stärken. Die Stadt Gelsenkirchen wird sich 
bei der BOGESTRA für die Hardware-Nachrüstung aller technisch nachrüst- und 
förderbaren Busse auf Euro VI einsetzen. Alle technisch nachrüst- und förderbare
Kommunalfahrzeuge erhalten eine Hardware-Nachrüstung auf Euro VI.
Maßnahmenpaket Hagen:
Die Verkehrsmenge auf dem Graf-von-Galen-Ring wird bereits ab März 2020 deutlich
reduziert. Eine Busspur auf der Körnerstraße wird eingerichtet, diese ermöglicht
einen verbesserten Verkehrsfluss der Busse in Hauptbahnhofnähe. Durch eine 
deutliche Reduzierung der Verkehrsmenge um mehr als 5.000 Fahrzeugen pro Tag u. 
a. durch die Einführung einer Tempo 30 soll auch die Grenzwerteinhaltung am 
Märkischen Ring sichergestellt werden. Alle technisch nachrüst- und förderbare 
Busse und Kommunalfahrzeuge erhalten eine Hardware-Nachrüstung auf Euro VI.
Maßnahmenpaket Oberhausen:
Einführung eines ganztägigen LKW-Fahrverbots auf der Mülheimer Straße inklusive 
zweier teilstationärer Messanlagen. Alle technisch nachrüst- und förderbare 
Busse und Kommunalfahrzeuge erhalten eine Hardware-Nachrüstung auf Euro VI. 
Sowohl die Höhe der Parkgebühren, als auch die bewirtschaftete Fläche wurde in 
einem ersten Schritt durch die Stadt Oberhausen verdoppelt.
Maßnahmenpaket Paderborn:
Unter allen NRW-Städten hat Paderborn bereits eine besonders saubere Busflotte 
und ist zudem auch in seiner Tarifgestaltung Vorreiter bei der Verkehrswende. 
Das Paderborner Stadtbussystem „PaderSprinter“ war eines der ersten Unternehmen,
dass die gesamte Busflotte auf den modernsten Abgasstandard Euro VI nachgerüstet
hat. Durch Tarifoptimierungen besteht neuerdings ein Jahresticket für 99ct pro 
Tag. Im Sommer 2020 sollen darüber hinaus die Tarife für Kurzstrecken und 
Schüler-Tickets reduziert werden und die Busnutzung an jedem ersten Samstag im 
Monat kostenlos werden.
Links:
Zu den Anlagen der Vergleiche: http://l.duh.de/p200228b
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de 
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte 
0171 2435458, klinger@geulen.com 
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
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OTS:               Deutsche Umwelthilfe e.V.
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