Auch blinde und sehbehinderte Menschen haben das
Recht, die Packungsbeilagen von Arzneimitteln zu lesen. Seit zwei
Jahren gibt es eine Internet-Plattform, mit der die Pharmaunternehmen
diese Gebrauchsinformationen barrierefrei zur Verfügung stellen
können. Das Problem: Sie tun es nicht.
Am 18. Juni 2010 präsentierten der Deutsche Blinden- und
Sehbehindertenverband (DBSV) und die Rote Liste Service GmbH
gemeinsam das Projekt PatientenInfo-Service
(www.patienteninfo-service.de). Die Internet-Plattform stellt
Arzneimittelinformationen in vier Formaten zur Verfügung,
beispielsweise im Großdruck oder als Hörbuch.
Die Pharmaunternehmen können damit einer gesetzlichen Pflicht
nachkommen. Sie sind seit sieben Jahren dazu verpflichtet, dass „die
Packungsbeilage auf Ersuchen von Patientenorganisationen bei
Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, in
Formaten verfügbar ist, die für blinde und sehbehinderte Personen
geeignet sind“ (§11 AMG Abs. 3c).
Zu den Unternehmen, die den Service nutzen, gehören Dr. Falk
Pharma, Janssen-Cilag, Novartis, Pfizer und Roche, die jeweils einen
hohen Prozentsatz ihrer Gebrauchsinformationen barrierefrei
eingestellt haben. Insgesamt beteiligt sich aber nur ein Bruchteil
der Hersteller, nämlich gerade mal 20 von 350 in Deutschland
ansässigen Unternehmen. DBSV-Präsidentin Renate Reymann fordert
deshalb, dass der Gesetzgeber den Druck erhöht: „Wir drängen seit dem
Jahr 2005 darauf, dass den Pharmaunternehmen im Arzneimittelgesetz
eine Frist gesetzt wird – schließlich können Informationen auf
Beipackzetteln lebenswichtig sein!“
Im Rahmen der Beratungen zur letzten Novelle des
Arzneimittelgesetzes hat der DBSV als Stichtag für die Umsetzung den
31.12.2014 vorgeschlagen. Der Forderung nach Setzung einer Frist
wurde jedoch erneut nicht entsprochen.
Pressekontakt:
Hans-Karl Peter
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
Tel. +49 (0)173 635 52 24
E-Mail h-k.peter@dbsv.org
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