DIVA-Sonderbefragung zur pAV-Reform: Altersvorsorgereformgesetz: Vor allem Geringverdiener brauchen Beratung

DIVA-Sonderbefragung zur pAV-Reform: Altersvorsorgereformgesetz: Vor allem Geringverdiener brauchen Beratung
 

– Ohne Beratung wird die Mehrheit der Bevölkerung nicht erreicht
– Sicherheitsbedürfnis der Deutschen sollte nicht ignoriert werden
– Biometrie-Bausteine werden von vielen gewünscht

Mit dem kommenden Altersvorsorgereformgesetz soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu geordnet werden. Mehr Produktvielfalt, eine neue Förderlogik und ein „Standardprodukt“ mit niedrigen Kosten und Online-Abschluss – das sind die wichtigsten Eckpunkte. Eine aktuelle repräsentative DIVA-Sonderbefragung unter 2.000 Bürgerinnen und Bürgern macht aber deutlich: Es gibt noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Altersvorsorge erfordert Beratung

Die Bundesregierung glaubt, dass mit einem sehr einfachen Produkt die meisten Deutschen imstande sind, ihre Altersvorsorge eigenständig ohne Beratung zu regeln. Deshalb sieht das neue Gesetz ein so genanntes Standardprodukt mit eng definierten Anlageoptionen, niedrigen Kosten, Online-Abschluss und ohne Zusatzbausteine vor. Die Befragungsergebnisse bestätigen diese Einschätzung zumindest für die Breite der Bevölkerung nicht. „Gerade Geringverdiener, für die das Standardprodukt primär gedacht ist, sehen sich mehrheitlich (69,2 Prozent) nicht in der Lage, die Neuerungen ohne Beratung zu durchschauen. Aber auch von den Durchschnitts- und Besserverdienenden will sich rund die Hälfte beraten lassen. Wir stellen uns die Frage, wie die Breite der Bevölkerung erreicht werden soll, wenn Beratung entgegen dem Bedarf politisch nicht gewünscht und ihre Bezahlung mit einem Zillmerverbot kaum noch möglich ist“, kommentiert Dr. Helge Lach, Vorsitzender des DUV Deutscher Unternehmensverband Vermögensberatung (Auftraggeber der Befragung).

Prof. Dr. Oliver Schellenberger, Wissenschaftlicher Direktor des DIVA, ergänzt: „Aktuell ist geplant, dass jeder Anbieter am Markt ein Standardprodukt anbieten muss. Es wird also trotz aller Regeln dafür eine erhebliche Produktvielfalt mit signifikanten Leistungs- und Kostenunterschieden geben. Die Blaupause für das Problem liefern heute schon die ETFs. Viele haben diese im Depot, ohne so richtig zu wissen, was sie enthalten, geschweige denn, was die zugrunde liegenden Titel für Risiken beinhalten. Alles spricht also dafür, auch beim Standardprodukt Beratung vorzusehen.“

Sicherheit vor Rendite

Die wohl maßgebliche Innovation des neuen Gesetzes ist neben einer neuen Fördersystematik das so genannte Altersvorsorgedepot, also ein staatlich geförderter Fondssparplan mit Auszahlplan (mindestens bis zum 85. Lebensjahr). War bisher in der Altersvorsorge die private Rentenversicherung das Maß der Dinge, dürften mit dem Altersvorsorgedepot die Karten neu gemischt werden. Dazu Schellenberger: „Mit 26,7 Prozent gibt weniger als ein Drittel der Befragten an, dass ihnen Rendite wichtiger ist als eine garantierte lebenslange Rente. Im Umkehrschluss wollen aber über zwei Drittel letzteres. Auch hier stellt sich wieder die Frage, ob das Gesetz die richtigen Schwerpunkte setzt. Denn gerade private Rentenversicherungen sind beratungsintensiv. Wenn aber Beratung nicht mehr adäquat bezahlt wird, werden im Zweifel private Rentenversicherungen gar nicht mehr angeboten. Sie sind aber für die meisten das richtige Produkt. Auch hier führt das Zillmerverbot in die völlig falsche Richtung“.

Biometrie wird von vielen gewünscht

Kritisch zu sehen ist vor dem Hintergrund der Befragung auch, dass die Absicherung der Erwerbsunfähigkeit (Beitragsbefreiung) nicht mehr aus dem geförderten Beitrag finanziert werden darf. Immerhin sind rund 2 Millionen Menschen in Deutschland erwerbsgemindert. Das Risiko ist also beachtlich. Entsprechend würden es auch 43,2 Prozent der Befragten befürworten, dass solche Einschlüsse weiter einbezogen werden können.

Erfolg der Reform sollte nicht aus Spiel gesetzt werden

Der Gesetzentwurf, dies zeigen die Befragungsergebnisse deutlich, trifft nicht bei allen der geplanten Regelungen die Wünsche der Mehrheit der Bevölkerung. Nachbesserungsbedarf scheint angezeigt. Es bleibt abzuwarten, ob dieser im gerade begonnenen parlamentarischen Verfahren adressiert wird. „Aus unserer Sicht, und das bestätigen die Befragungsergebnisse durchaus, gibt es im Gesetzentwurf doch die eine oder andere Regelung, die eher politisch motiviert ist und weniger daran, das Gesetz zu einem echten Erfolg zu machen. Und der kann ja nur in einem möglichst hohen Verbreitungsgrad liegen. Was nutzt es, gewünschte Produktbausteine nicht mehr zuzulassen, Beratung nicht mehr adäquat zu bezahlen und die private Rentenversicherung an den Rand zu drängen, wenn die Mehrheit der Menschen genau das will oder braucht?“, so Lach abschließend. Bleibt zu hoffen, dass die Politik die Ergebnisse der Bürgerbefragung zur Kenntnis nimmt.

Repräsentative Bürgerbefragung (Deutschland) mit 2.000 Befragten, durchgeführt als DIVA-Sonderbefragung mit INSA-CONSULERE zur pAV-Reform im Auftrag des DUV Deutscher Unternehmensverband Vermögensberatung e. V.; Feldzeit: Februar 2026. Ausgewiesene Teilstichproben je Frage. Alle Ergebnisse sind auf der Website des DIVA (https://diva.de/umfragen) zu finden.

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DIVA – Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung

Das Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) in Frankfurt am Main ist ein An-Institut der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) und versteht sich als Meinungsforschungsinstitut für finanzielle Verbraucherfragen. Es wird von vier namhaften Vermittlerverbänden getragen: dem Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, VOTUM, dem Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) und dem Bundesverband der Assekuranzführungskräfte VGA. Die Wissenschaftliche Leitung liegt seit 1.1.2026 bei FHDW-Professor Prof. Dr. Oliver Schellenberger.

Deutscher Geldanlage-Index des DIVA (DIVAX-GA); Deutscher Altersvorsorge-Index (DIVAX-AV)

Im Rahmen seines Forschungsspektrums veröffentlicht das DIVA jeweils zweimal jährlich den Deutschen Geldanlage-Index (DIVAX-GA) und den Deutschen Altersvorsorge-Index (DIVAX-AV), die das Meinungsklima der Menschen in Deutschland zu diesen Finanzfragen messen. Sie werden ergänzt durch Sonderbefragungen zu Themen der Vermögensbildung und Alterssicherung, häufig mit Unternehmenspartnern. Veröffentlichungen des DIVA und weitere Informationen unter www.diva.de.

FHDW – Fachhochschule der Wirtschaft

Die private Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) wurde 1993 gegründet. Sie bietet an fünf Campussen duale und berufsbegleitende Bachelor- und Master-Studiengänge in den Bereichen Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik an. Neben der engen Verzahnung von Theorie und Praxis durch die Kooperation mit rund 800 Unternehmen bietet die FHDW kleine Studiengruppen, intensive Betreuung, effiziente Studienorganisation und attraktive Karrieremöglichkeiten. Im Sommersemester 2025 sind über 2.000 Studierende eingeschrieben. Sie werden von 40 Professoren und zahlreichen Lehrbeauftragten betreut. Seit ihrer Gründung hatte die FHDW knapp 11.000 Absolventinnen und Absolventen. Weitere Informationen unter www.fhdw.de.

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Prof. Dr. Oliver Schellenberger, Wissenschaftlicher Direktor
Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung
Kleiner Hirschgraben 10-12, 60311 Frankfurt/Main
Tel. 069 2562 6998-0
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