DStGB bedauert das Scheitern des Parteiverbots der NPD – 338 Kommunalvertreter in kommunalen Parlamenten

„Der Deutsche Städte- und Gemeindebund bedauert,
dass das Parteiverbot der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht
gescheitert ist. Die juristische Begründung ist allerdings
nachvollziehbar, da unsere Verfassung an ein Parteiverbot ganz
besondere hohe Anforderungen stellt. Es gilt jetzt vor Ort weiter
konsequent die politischen Positionen der 338 Kommunalvertreter der
NPD in kommunalen Parlament in Deutschland zu bekämpfen“ sagte
DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg in Berlin.

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