DStGB zur Neuregelung der Hartz-IV Leistungen: Stärkere kommunale Verantwortung bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen wird begrüßt

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hält
den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung durch Teilhabepakete die
Bildungschancen für Hartz IV-Kinder zu verbessern, für einen
wichtigen Schritt. „Die Kommunen sind der richtige Ort, um die
Leistungen zu erbringen“, erklärte das Geschäftsführende
Präsidialmitglied der DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.

Die Jobcenter sollen sich primär um die Eingliederung der
Langzeitarbeitslosen in Arbeit und die Auszahlung der Grundsicherung
kümmern und nicht um die Vermittlung von Vereinen und Musikschulen
oder die Abrechnung des Mittagessens. Der DStGB begrüßt die
Entscheidung, gegen Erstattung der Kosten, die Kommunen auf deren
Wunsch mit diesen Aufgaben zu betrauen. „Die Städte und Gemeinden
kennen die Angebote vor Ort und können unbürokratisch mit den
Jobcentern die Umsetzung des Bildungspaketes organisieren“, betonte
Landsberg. Darüber hinaus bietet die Einbindung der Städte und
Gemeinden die Möglichkeit, flexible örtliche Lösungen zuzulassen und
auf bestehenden kommunalen Strukturen aufzubauen.

Der DStGB kritisiert jedoch, dass der Bund nach wie vor an der
Streichung des so genannten Wohngeldvorrangs bzw. des
Kinderwohngeldes festhält. Dies wird die Kommunen nach Berechnungen
des Bundesarbeitsministeriums mit mindestens 120 Millionen Euro an
den Kosten der Unterkunft belasten. „Wieder einmal versucht der Bund
Kosten auf die Kommunen zu verschieben, dies ist nicht länger
akzeptabel“, so Landsberg abschließend.

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