Christine Aschenberg-Dugnus, pflegepolitische
Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, besuchte am Dienstag den
Hamburger Pflegedienst von Appen, um sich vor Ort über die aktuelle
Situation in der Pflege zu informieren. Wichtiges Thema war dabei der
Fachkräftemangel in der Pflegebranche.
Während ihres Besuchs betonte die Abgeordnete, die Bundesregierung
habe durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) die ambulante
Pflege gestärkt und vor allem für die demenzkranken Menschen dringend
benötigte zusätzliche Leistungen bereitgestellt. „Den Pflegeanbietern
ist damit genauso gedient wie den Pflegebedürftigen und ihren
Angehörigen“ so Aschenberg-Dugnus. Die Liberale unterstrich außerdem:
„Privatunternehmen werden in der Pflegebranche immer wichtiger, ihr
Anteil steigt seit Jahren. Wir brauchen auch in der Pflege
unternehmerische Initiative. Was wir dagegen nicht benötigen, sind
die vielen bürokratischen Auflagen, die von Misstrauen gegen die
gesamte Pflegebranche geprägt sind.“
Inhaber und Pflegedienstleiter Volker Haas sowie seine
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen als „Ambulante Pflege von
Appen“ gegenwärtig über 140 Pflegekunden rund um Hamburg-Osdorf.
Volker Haas kritisiert, dass eine Umsetzung des PNG durch die
Pflegekassen und Sozialhilfeträger verhindert wird. Bis heute sei
keine Stundenvergütung in der Pflege vereinbart. Volker Haas: „Die
bislang bekannten Vorstellungen der Kostenträger würden dazu führen,
dass ich mit solchen Dumping-Preisen nur Dumping-Löhne zahlen könnte.
Hier muss die Schiedsstelle Klarheit schaffen.“
Angesichts des Fachkräftemangels und der Bemühungen, Fachkräfte zu
gewinnen, sei es umso erstaunlicher, dass der Hamburger Senat weitere
Probleme erzeuge. Haas hat die zusätzlichen Vorgaben in den
Rechtsverordnungen zum Hamburgischen Wohn- und
Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) für Pflegedienstleitungen und
Teamleitungen im Auge: „Ich weiß kaum noch, woher ich
Pflegefachkräfte bekommen kann, erst recht nicht, wie ich sie noch
für Zusatzqualifikationen freistellen soll“.
Uwe Clasen, Landesbeauftragter des Bundesverbands privater
Anbieter sozialer Dienste (bpa) in Hamburg: „Wir halten die weiteren
Vorgaben für Zusatzqualifikationen der Personalverordnung zum HmbWBG
für Pflegedienstleitungen und Teamleitungen ambulanter Pflegedienste
für rechtlich zweifelhaft und inhaltlich nicht begründet. Wir haben
die zuständige Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks gebeten, diese
zusätzlichen Erschwernisse für Pflegedienste wieder aus dem Weg zu
räumen.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 7.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon fast
350 in Hamburg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
230.000 Arbeitsplätze und ca. 17.700 Ausbildungsplätze. Das
investierte Kapital liegt bei etwa 18,2 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Uwe Clasen, Landesbeauftragter, Tel. 040 – 25 30 71 60.
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